Gesundheitspolitik

ABDA: Medikationsplan ohne Apotheker wertlos

Scharfe Kritik am E-Health-Gesetz – Apotheker nicht einbezogen

BERLIN (lk) | Mit scharfer Kritik am Ausschluss der Apotheker bei der Erstellung des neuen Medikationsplans reagiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf das letzten Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete E-Health-Gesetz. Mit Bezug auf die Arzneimitteltherapiesicherheit gebe es große Defizite. „Die reine Auflistung von Arzneimitteln ist kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolgt. Die Liste allein bringt den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Das E-Health-Gesetz sieht den Anspruch von Patienten mit drei und mehr Medikationen auf einen zunächst schriftlichen Medikationsplan vor, der von den behandelnden Ärzten aufgestellt werden soll. Während die Ärzte dafür ein ­Extra-Honorar erhalten sollen, ­sollen Apotheker zunächst nur ­Ergänzungen einfügen können. Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums ist diese Leistung mit dem bestehenden Apothekenhonorar bereits abgegolten.

Es sei richtig und gut, dass alle Versicherten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen sollen, so die ABDA in einer Mitteilung. Dazu gehöre jedoch, dass die Medikation systematisch auf Wechselwirkungen und andere Risiken überprüft werde und für erkannte Probleme Lösungen zwischen Arzt und Apotheker abgestimmt würden.

Honorar gefordert

Die Medikationsanalyse, so Schmidt weiter, sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. Offensichtlich scheue die Politik deswegen den entscheidenden Schritt, sie gemeinsam mit dem Medikationsplan einzuführen. „Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesteckt, die Zahl der Todesfälle und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, die auf Arzneimittelprobleme zurückgehen. Dieses Ziel wird sie so nicht erreichen.“

Auch beim Medikationsplan selbst sieht Schmidt technische Ungereimtheiten. Das Gesetz sehe bislang kein verbindliches Verfahren unter routinemäßiger Einbindung der Apotheken vor, das sicherstelle, dass alle Medikamente – auch nicht verschreibungspflichtige – erfasst werden. Ein unvollständiger Medikationsplan erfülle seinen Zweck aber nicht.

Korrekturen nötig

Die ABDA setzt jetzt auf Korrekturen am Gesetzentwurf im Lauf des parlamentarischen Verfahrens: „Da muss die Vernunft siegen. Es wäre fatal, wenn man die Chance auf eine echte Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit jetzt nicht nutzen würde. Die Leidtragenden wären die Patienten.“

Zuvor hatten bereits mehrere ABDA-Mitgliedsorganisationen ihre Kritik geäußert. Für die Apothekerkammer Niedersachsen macht der Medikationsplan ohne Beteiligung der Apotheker ebenfalls keinen Sinn: „Ein Medikationsplan ohne Apotheker ist ein Anachronismus“, kritisierte Magdalene Linz. Ihre Kammer werde erneut den Kontakt zu Vertretern der CDU- und SPD-Landesgruppen suchen, um die Gründe für die Kritik im Detail zu erörtern. Sie habe kein Verständnis dafür, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass der Medikationsplan in der Regel durch den Hausarzt erstellt werden soll und der Apotheker gar nicht erwähnt werde. „Wir fordern die verantwortlichen Gesundheitspolitiker auf, das Gesetz an dieser Stelle nachzubessern, sodass der Medikationsplan gemeinsam vom Arzt und Apotheker erstellt und überwacht wird.“

Arzt und Apotheker müssen Hand in Hand arbeiten

Auch der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis forderte eine stärkere Berücksichtigung der Apotheken: „Das Medikationsmanagement ist eine gemeinsame Aufgabe der beiden Heilberufe Arzt und Apotheker!“ Kritik kam auch von der Landesapothekerkammer Hessen. Kammerpräsidentin Ursula Funke erklärte: „Der Medikationsplan nutzt dem Patienten nur dann, wenn alle seine Medikamente aufgenommen sind, also auch die aus der Selbstmedikation oder die von verschiedenen Fachärzten verordneten Präparate.“ Funke fordert rasche und patientenorientierte Nachbesserung am Entwurf.

Apotheker als Hilfskraft nicht akzeptabel

Zu Wort meldete sich auch der Vorsitzende des Bundesverbands Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV), Hans-Werner Holdermann. Es sei ein „Skandal“, dass der Apotheker zur „pharmazeutischen Hilfskraft“ werde. Allerdings hat er in einem gewissen Maße Verständnis, was die Nicht-Vergütung der Apotheken angeht: „Es ist leider schlüssig, wenn der Gesetzgeber dem Arzt die Medikationsplankompetenz aufgrund seiner Therapiehoheit zuspricht und dorthin die Honorierung lenkt.“

Verblisterer verweisen auf eigenen Gesamtüberblick

Ganz anders sehe es für verblisternde Apotheken aus, die den „erwünschten und nachweislichen Mehrwert bei der Versorgungsqualität“ lieferten. Anders als die verordnenden Ärzte hätten sie permanent den Gesamtüberblick über die verabreichte Medikation, da sie diese wöchentlich individuell für den Patienten herstellen, so Holdermann. Zudem weist der BPAV darauf hin, dass die Medikationspläne für die „verblisterten“ Patienten schon heute alle elektronisch zur Verfügung stünden.  

Chance verpasst

Die Bundesärztekammer äußerte sich nicht zu den Plänen zum Medikationsplan. Im Übrigen bedauert sie aber, dass ihre „konstruktiven Vorschläge“ im Entwurf nicht aufgenommen worden seien. Noch bleibe aber Zeit, dies im weiteren Verfahren zu korrigieren. |

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