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Gesundheitspolitik
Apotheker sollen mitmachen dürfen
BERLIN (jz/lk) | Für einen umfassenden Medikationsplan bedarf es der Mitwirkung von Apotheken – deshalb sollte der Bundesrat darauf bestehen, dass das geplante E-Health-Gesetz sie einbezieht. So sieht es der Gesundheitsausschuss der Länder. In seiner Empfehlung zum Gesetzentwurf verweist er darauf, dass GKV-Versicherte die Wahlmöglichkeit haben sollten, ob sie ihren Anspruch gegenüber einem Arzt oder einer Apotheke geltend machen wollen.
Am 3. Juli diskutierte der Bundestag das E-Health-Gesetz in erster Lesung, am 10. Juli hat der Entwurf seinen ersten Durchgang im Bundesrat. Zuvor konnten die Ausschüsse der Länderkammer Empfehlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf abgeben. Während der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss keine Einwendungen gegen den Entwurf haben, sieht der federführende Gesundheitsausschuss durchaus Verbesserungsbedarf – unter anderem beim geplanten Medikationsplan. So soll der neue § 31a SGB V derart ergänzt werden, dass Versicherte nicht nur beim Arzt, sondern auch in einer vom Versicherten gewählten Apotheke die Erstellung eines Medikationsplans einfordern können. Arzt und Apotheker sollen auch beide verantwortlich dafür sein, den Plan zu aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert und sie davon Kenntnis erlangen.
Den Apotheken obliege die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, heißt es zur Begründung in der Empfehlung. Für das Medikationsmanagement, mit dem die gesamte Medikation, einschließlich der Selbstmedikation, wiederholt mit den Zielen analysiert werde, die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Therapietreue zu verbessern, indem arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden, sei ein umfassender Medikationsplan notwendige Voraussetzung. Die Erstellung dieses umfassenden Medikationsplans für Versicherte mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln erfordere jedoch die Zusammenführung und Erfassung aller Arzneimittel. Und: „Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor.“
ARMIN nicht gefährden
Sie sehen aber noch ein anderes Problem: Regionale Modellvorhaben für einen Medikationsplan, der – anders als im E-Health-Gesetz vorerst vorgesehen – nicht in Papierform erstellt und zur Verfügung gestellt wird, könnten durch die bisherige Regelung gefährdet sein. Sie verweisen ausdrücklich auf die Arzneimittelinitiative ARMIN in Sachsen und Thüringen. Das Projekt von AOK PLUS, den KVen und LAVs solle die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöhen und den Kampf gegen die Polymedikation unterstützen, betont der Ausschuss. ARMIN habe insoweit die gleiche Zielsetzung wie die geplante gesetzliche Regelung und sei in dieser Form bundesweit einmalig. Die gesetzliche Regelung in seiner jetzigen Form „würde aber aufgrund der aktuell nur geforderten Papierform einen Rückschritt im Vergleich zu dem Projekt bedeuten“, mahnt der Ausschuss. Insoweit solle in § 31a SGB V ausdrücklich klargestellt werden, dass regionale Modellvorhaben nach § 62 unberührt bleiben. Abzuwarten bleibt nun, ob das Bundesratsplenum kommenden Freitag den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses folgen wird. Kritik an der im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zum Medikationsplan war insbesondere schon aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen laut geworden.
Apotheken-Honorarfrage zweitrangig
In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich nicht nur entscheiden, ob die Apotheker beim Medikationsplan gleichberechtigt mitmachen dürfen, sondern auch, ob sie dafür auch entlohnt werden. Im Vorfeld der ersten Lesung im Bundestag schmälerte die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Katja Leikert, die Hoffnungen auf ein Extra-Honorar: Es sei ohnehin Aufgabe von Ärzten und Apothekern für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen, sagte sie. Ein gut geführter Medikationsplan erleichtere zudem die Arbeit, weil offene Fragen geklärt und Unsicherheiten bei der Verabreichung und Verschreibung verringert werden könnten. „Von daher stellt sich für mich die Frage nach einem Extra-Honorar derzeit nicht.“
Die Kritik am zunächst nur schriftlichen Medikationsplan kann die Unions-Berichterstatterin zwar verstehen, bittet aber um Geduld. Für eine angestrebte digitale Version des Medikationsplans müsse erst die Telematik-Infrastruktur bundesweit laufen. Dies sei derzeit das Kern-Anliegen des Gesetzes. „Darüber hinaus erachte ich selbst eine Papierform des Medikationsplans als eine Verbesserung im Vergleich zum Status-Quo“, so Leikert. Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit müssten natürlich die digitalen Möglichkeiten genutzt werden. Dass die Apotheker nicht von Anfang an mit im Boot sind, hält sie während der Übergangszeit für verkraftbar: „Eine Argumentationsweise lautet hier, dass es die Ärzte sind, die einen Großteil der Medikamente verschreiben – basierend auf ihrer Diagnose und als Teil ihrer Therapie“, so Leikert. Sie verstehe aber auch, dass viele Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind, aber in der Apotheke verkauft würden. „Davon kriegt der Arzt nichts mit. Diese OTCs können aber durchaus Wechselwirkungen haben, die es bei der Einnahme zu berücksichtigen gilt. Kurzum: Unser Ziel muss es sein, Ärzte wie auch Apotheker einzubinden, nicht zuletzt deshalb, weil Patienten immer häufiger Ärzte und Apotheker wechseln. Wenn dann niemand voneinander weiß und der Medikationsplan unvollständig bleibt, würden wir unser Ziel verfehlen.“ Spätestens beim elektronischen Medikationsplan sollen die Apotheker nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums gleichberechtigt mitmachen können. |
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