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- AZ 28/2015
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Gesundheitspolitik
BfArM-Logo missbraucht
Arzneikauf im Internet bedarf erhöhter Aufmerksamkeit
„Aus gegebenem Anlass“ teilt die Behörde mit, dass illegale Versandapotheken das BfArM-Logo – den Äskulapstab mit Schlange und das Layout des Schriftzuges „BfArM“ – zu irreführenden Werbezwecken auf ihren Internetseiten verwenden. Dabei sei die Verwendung des Logos nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des BfArM gestattet, betont die Behörde. Gegen die missbräuchliche Verwendung ohne entsprechende Zustimmung „werden wir konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vorgehen“.
Behördlich zugelassene Händler und Apotheken sind im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu finden. Wer dort erfasst ist, darf auf seiner Internetseite ein Sicherheitslogo führen, das zum 26. Juni europaweit vereinheitlicht wurde. Der Klick auf das Logo führt zu den Angaben der Apotheke im DIMDI-Register. Ab dem 26. Oktober ist die Verwendung des EU-Logos für alle Anbieter Pflicht. Informationen gibt das DIMDI auf seiner Internetseite.
Klicken - prüfen - kaufen
Mit dem neuen EU-weiten Logo begegne die EU dem wachsenden Risiko, an gefälschte Medikamente zu geraten, erklärt das DIMDI. Es gelte das Motto: „Klicken – prüfen – kaufen“ – wobei der Kauf nur dann erfolgen sollte, wenn beim Anklicken des Logos auch wirklich der zugehörige Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler erscheint. Alternativ können die vollständigen DIMDI-Listen abgerufen werden. |
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