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Gesundheitspolitik
Honorar und E-Health: ABDA bleibt dran
Themen der ABDA-Mitgliederversammlung
Es habe eine „offene Debatte“ gegeben über die Schwierigkeiten, in der Politik die Forderung durchzusetzen, eine regelmäßige Honorarüberprüfung gesetzlich zu verankern. „Wir stehen nun vor der Aufgabe, die berechtigten Forderungen unserer Kollegen mit anderen Mitteln vorzutragen“, sagte Schmidt. Wesentliche Punkte seien weiterhin die Vergütung im Bereich der Rezeptur, bei dokumentationspflichtigen Betäubungsmitteln und im Rahmen des Nacht- und Notdienstfonds. Dazu gebe es bereits eine Beschlusslage, die weiterhin unterstützt werde.
Da alle diese Forderungen mit Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einhergehen, die nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden kann, gibt es grundsätzlich zwei Wege: Entweder initiieren Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium eine Novelle der Verordnung direkt über den Bundesrat und ohne Beteiligung des Bundestags. Oder man hängt die Änderung an das für kommenden Herbst angekündigte Gesetzgebungsverfahren im Arzneimittelbereich an.
„Wir sind für beide Wege offen“, so Schmidt. Wichtig sei aber, dass es noch in dieser Legislaturperiode geschehe. Der ABDA sei jedenfalls die Bereitschaft erklärt worden, sich des Themas anzunehmen. DAV-Chef Fritz Becker ergänzte, dass die Große Koalition zustimmungsfreie Gesetze bevorzuge. Insofern rechnet er eher mit einem Verordnungsverfahren. „Das müssen wir im Herbst massiv einfordern“, betonte Becker. Was die Rezepturen angeht, werde man auch alle nötigen Daten und Fakten liefern.
Medikationsplan: Gleiches Geld für gleiche Leistung
Was den E-Health-Gesetzentwurf betrifft, mit dem die ABDA im Hinblick auf den Medikationsplan in seiner jetzigen Form bekanntlich nicht einverstanden ist, habe auch die Mitgliederversammlung deutlich ihren Unmut gezeigt. Schmidt kritisierte, dass es sich beim derzeit im Entwurf vorgesehenen „Medikationsplan“ ohnehin nur um eine „Medikationsliste“ handele – denn zu einem „Plan“ gehöre eigentlich auch eine Analyse.
Das ganze Vorhaben sei eher als „politisches Projekt“ zu sehen, mit dem man Zeichen setzen wolle. Die Menschen sollen etwas in der Hand halten können – doch fachlich, so Schmidt, fehlten hier „ganz wesentliche Aspekte“. Dies habe die Mitgliederversammlung nochmals klar herausgestellt und dies sei auch die Botschaft an die Politik: „Wir wollen in dieses E-Health Gesetz rein und wir akzeptieren dieselben Vergütungen, die die ärztlichen Kollegen erhalten sollen.“
Auch wenn dazu noch nichts verhandelt sei – es müsse „gleiches Geld für gleiche Leistung“ geben. Erfreulich seien die Bestrebungen der Länder, am jetzigen Entwurf noch etwas im Sinne der Apotheker zu ändern. Man merke, dass die Länder „näher an der Versorgung dran“ seien, erklärte Schmidt. Nun müsse man sehen, ob die Regierungsfraktionen die Anregungen aufgreifen. Der ABDA-Präsident zeige sich „optimistisch, dass sich da noch was ändert“.
Grünes Licht für Haushalt
Ein weiterer Punkt war der Haushalt. Glatt durchgegangen ist der Jahresabschluss 2014. Auch der Voranschlag für 2016 machte keine Probleme. In diesem sind Investitionen im Personalbereich vorgesehen, da eine neue IT-Abteilung geschaffen wird. Dies habe die Mitgliederversammlung mit „großer Vehemenz“ und Mehrheit befürwortet und alle nötigen Gelder freigegeben. Ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossen wurde der Bericht über die Behandlung der Anträge zum Deutschen Apothekertag 2014. |
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