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Gesundheitspolitik
Gesundheitsgesetze passieren Bundesrat
BERLIN (ks) | Letzten Freitag hat der Bundesrat wie erwartet das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) verabschiedet. Ebenso hat das Präventionsgesetz unbeanstandet die letzte Hürde in der Länderkammer genommen. Beide Gesetze werden in weiten Teilen nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der E-Health-Gesetzentwurf stand bei der letzten Sitzung des Bundesrates ebenfalls auf der Tagesordnung. Für dieses Gesetz war es aber erst der erste Durchgang, es wurde als besonders eilbedürftig in die Länderkammer eingebracht.
Länder: Medikationsplan vom Arzt oder Apotheker
Die Länder sprechen sich in einer Empfehlung zum E-Health-Gesetzentwurf dafür aus, dass die Patienten bereits bei der Erstellung des schriftlichen Medikationsplanes zwischen Arzt oder Apotheker wählen können. Bisher sieht der Entwurf nur eine Assistentenrolle vor. Zudem wollen sie ergänzt wissen, dass Modellvorhaben wie die Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen, ARMIN, von den neuen Regelungen zum Medikationsplan unberührt bleiben. Diese sollen weiterhin durchgeführt werden können, auch wenn sie bereits über das Stadium eines schriftlichen Medikationsplans in Papierform hinaus sind. Auf einen solchen Papierplan sollen ab Herbst 2016 Versicherte, die gleichzeitig drei und mehr Arzneimittel anwenden, einen Anspruch haben. Erst später ist vorgesehen, diesen Medikationplan auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen. Denn dazu muss zunächst die Telematik-Infrastruktur stehen, die durch das Gesetz maßgeblich vorangetrieben werden soll.
Startschuss für Rahmenvertragspartner
Mit der Verabschiedung des GKV-VSG wird es nun auch Ernst für Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. Binnen sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes sollen sie sich im Rahmenvertrag einigen, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt. Kommen die Vertragspartner in dieser Zeit nicht überein, entscheidet die Schiedsstelle. „Die Gespräche zwischen DAV und GKV laufen bereits. Dies erfolgt im Rahmen der regelmäßigen monatlichen Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V“, erklärte ein DAV-Sprecher. Zu Details der Verhandlungen wollte er sich allerdings nicht äußern.
Nicht erfüllt haben sich für die Apothekerschaft die Hoffnungen auf die gesetzliche Verankerung einer regelmäßigen Honorarprüfung. Gesetzlich festgeschrieben wird indessen auf gemeinsamen Wunsch von DAV und GKV-Spitzenverband der Kassenabschlag auf 1,77 Euro ab 2016. Für Apotheken von Bedeutung sind zudem die neuen Regelungen zum Entlassmanagement. Weiterhin wird der Innovationsfonds eingeführt, mit dem künftig neue und sektorübergreifende Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung gefördert werden sollen.
Eine Enttäuschung für die Apotheken ist das Präventionsgesetz. Aus Sicht der ABDA vergibt der Gesetzgeber hier wichtige Chancen, weil er die Möglichkeiten der Apotheken ungenutzt lässt: Sie bleiben im Gesetz unerwähnt. |
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