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- AZ 29/2015
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Gesundheitspolitik
Keine falsche Rücksicht
Viel ist in letzter Zeit die Rede davon, was Apotheker alles (zukünftig) leisten können und sollen – siehe ABDA-Perspektivpapier 2030. Das ist wichtig und richtig, doch darf darüber die ureigenste Aufgabe des Berufsstands nicht in den Hintergrund gedrängt werden: die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – ein Alleinstellungsmerkmal, das den Apotheker für die Gesellschaft unverzichtbar macht.
Dabei ist selbstverständlich, dass gefälschte Arzneimittel niemals den Weg in die öffentliche Apotheke finden dürfen. Damit die Apotheker aber auch in der Lage sind, für die Sicherheit ihrer Arzneimittel zu garantieren, müssen sie sich auf ihre Lieferanten verlassen können. Viele Jahre lang waren sie nun gezwungen, zwecks Kosteneinsparung reimportierte Arzneimittel abzugeben. Da dies aufgrund von Fälschungen in puncto Arzneimittelsicherheit zunehmend problematisch geworden ist, gehört die Importquote umgehend abgeschafft. Und dies umso mehr, als der baden-württembergische AOK-Chef Christopher Hermann die erzielten Einsparungen ohnehin als marginal bewertet.
Um die Gefahr, dass gefälschte Arzneimittel in öffentlichen Apotheken landen, endgültig zu bannen, reicht es allerdings nicht, nur auf die Importquote zu verzichten. Vielmehr sollten sich die Apotheker dafür einsetzen, dass zukünftig nur noch die Vertriebswege vom Hersteller über den Großhandel zur Apotheke oder direkt vom Hersteller zur Apotheke zugelassen werden. Auf die Interessen derjenigen, die lukrative Geschäfte zulasten der Arzneimittelsicherheit betreiben, kann dabei keine Rücksicht genommen werden.
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