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Mit deutschem Mehrbesitzmodell gegen Ketten

Griechischer Apothekerverband kämpft gegen Investoren – Markt im Umbruch

BERLIN (lk) | Mit dem deutschen Mehrbesitzmodell will der griechische Apothekerverband Panhellenic Pharmaceutical Association (PFS) einer kompletten Freigabe des Apothekenbesitzes entgegentreten. „Das deutsche Modell ist für Griechenland unser Vorbild“, sagte PFS-Vertreter Dimitrios Karageorgiou zur AZ: „Was für Deutschland gut ist, kann für Griechenland nicht schlecht sein.“

Politisch ist dieser Vorschlag ein geschickter Schachzug. Die Bundesregierung gilt schließlich in den Griechenland-Verhandlungen als Hardliner. Nach Einschätzung der PFS gibt es bei der Umsetzung des von der EU verordneten Spar- und Reformprogramms noch erheblichen Gestaltungsspielraum für die griechische Innenpolitik. Angesichts der unübersichtlichen Lage ist für Premierminister Alexis Tsipras und seine Regierungskoalition die weitere Entwicklung nicht absehbar.

In seiner turbulenten Sitzung in der Nacht zum vergangenen Donnerstag hat das griechische Parlament dem Spar- und Reformprogramm nur dem Grundsatz nach als Absichtserklärung zugestimmt. Konkret umgesetzt wurden nur Änderungen bei der Mehrwertsteuer: Der Steuersatz steigt auf 23%. Für Basisgüter wie Essen oder Strom wurden 13% festgelegt. Für Arzneimittel bleibt es bei 6%. Alle von der EU geforderten weitergehenden Reformen des Apotheken- und Arzneimarktes müssen erst in den kommenden Wochen und Monaten Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Deregulierung gefordert

Mit Verweis auf einen OECD-Griechenlandbericht aus dem Jahr 2013 fordert die EU eine weitreichende Deregulierung des Apothekenrechts. Danach soll der Besitz von Apotheken auch Investoren möglich gemacht werden. Damit würde das strenge griechische Fremd- und Mehrbesitzverbot kippen. Die PFS versucht daher mit dem deutschen Mehrbesitzmodell – jeder Apotheker darf vier Apotheken besitzen – diese Vorgabe zu entschärfen. Die EU fordert zudem eine Lockerung der Apothekenöffnungszeiten und der Ent­fernungsregulierungen.

OTC-Arzneimittel sollen zunächst noch ausschließlich über Apotheken verkauft werden dürfen. In einer früheren Forderung hatte die EU noch die sofortige Freigabe des OTC-Verkaufs erhoben. Dies soll jetzt in einem zweiten, späteren Schritt erfolgen. Dann könnten OTC-Arzneimittel auch in Supermärkten und an Tankstellen verkauft werden. Wiedereingeführt werden soll die ausschließliche Wirkstoffverordnung für Arzneimittel. Damit sollen mehr preiswerte Generika abgegeben werden. In Griechenland liegt der Generikaanteil mit circa fünf Prozent vergleichsweise sehr niedrig.

Als weitere Maßnahmen sollen die Preise für alle nicht patentgebundenen Arzneimittel um 50 Prozent gesenkt werden. Die Generikapreise sollen auf 32,5 Prozent des Preises des Original-Arzneimittels gesenkt werden. Eine bestehende Bestandschutzklausel für Arzneimittel, die seit 2012 auf dem Markt sind, soll aufgehoben werden. |

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