Gesundheitspolitik

Kommentar: Grün ist die Hoffnung

Kommentar von Christine Ahlheim

Als durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 die OTC-Arzneimittel weitgehend von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen wurden, geschah dies rein zur Entlastung der gesetz­lichen Krankenkassen. Bei den Verbrauchern erweckte diese Maßnahme jedoch den Eindruck, dass OTC-Arzneimittel weniger wirksam seien und deshalb die Krankenkassen nicht mehr dafür aufkommen wollten. Dieser Vertrauensverlust und die Tatsache, dass die bislang häufig verordneten Medikamente nun aus der eigenen Tasche zu bezahlen waren, führten zu einem deutlichen Absatzrückgang bei OTC-Arzneimitteln, der bis heute nicht mehr auf­geholt werden konnte.

Schon bald nach dem Verordnungsausschluss wurde versucht, mit dem Grünen Rezept dem Imageverlust der OTC-Arzneimittel entgegenzuwirken. Neuen Schwung erhielt das Grüne Rezept dadurch, dass das Versorgungsstrukturgesetz 2012 den Krankenkassen erlaubte, OTC-Medikamente im Rahmen von Satzungsleistungen zu bezahlen – eine Möglichkeit, die derzeit rund 60% der Kassen nutzen.

Sinnvollerweise wird neuerdings auf den Rezeptformularen auf eine eventuelle Kostenerstattung hingewiesen. Auch Sie als Apotheker sollten nicht davor zurückscheuen, im Be­ratungsgespräch über dieses Angebot zu informieren – Ihre Kunden sind in der Regel gewitzt genug, den Arzt um eine entsprechende Verordnung zu bitten. Damit erzielen Sie doppelten Nutzen: Sie stärken mit Ihrem Hinweis die Kundenbindung – und natürlich sind Ihre Kunden eher bereit, Geld für OTC-Arzneimittel auszugeben, wenn sie dieses zumindest teilweise wiedersehen.

Dr. Christine Ahlheim


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