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Gesundheitspolitik
TTIP-Reservierungen
EU präsentiert deutsche Apothekenregelungen
„Das Dokument enthält das überarbeitete Angebot der Europäischen Union im Rahmen der TTIP-Verhandlungen“, heißt es in den Erläuterungen zu Beginn des Dokuments „Transatlantic Trade and Investment Partnership – Services and Investment Offer of the European Union“, das am 31. Juli veröffentlicht wurde. Es ist ein Anhang zum neuerlichen Vorschlag der EU für den Bereich Dienstleistungen, Investitionen und E-Commerce und wurde der US-Seite von der Europäischen Union bei der letzten, der zwölften Verhandlungsrunde vom 12. bis 17. Juli vorgelegt.
Reservierung für pharmazeutischen Einzelhandel
Im Abschnitt „Reservation No. 6 Business Services – Professional services (health related professions)“ des Annex I finden sich Regelungen für Gesundheitsberufe. Dabei werden auch die bestehenden deutschen Regelungen für den „pharmazeutischen Einzelhandel“ beschrieben: In Deutschland sei es nur natürlichen Personen erlaubt, Pharmazeutika und „specific medical goods“ abzugeben, heißt es dort. Dafür sei eine Apothekenbetriebserlaubnis nötig. Bürger anderer Länder oder Personen ohne deutsches pharmazeutisches Examen dürften nur Apotheken übernehmen, die bereits seit drei Jahren bestehen. Apotheker könnten maximal eine Apotheke und bis zu drei Filialen betreiben.
Zu ärztlichen Dienstleistungen wird unter anderem ausgeführt, Ärzte müssten sich bei den Landesverbänden der GKV registrieren, wenn sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten. Diese Registrierung könne mengenmäßig beschränkt werden, abhängig von der regionalen Verteilung. Medizinische und zahnärztliche sowie Dienstleistungen von Hebammen dürften nur natürliche Personen anbieten. Telemedizin dürfe nur angeboten werden im Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Behandlung, bei der ein Arzt physisch anwesend war. Nun kommt es darauf an, wie in den weiteren Verhandlungsrunden mit diesen „reservations“ umgegangen werden wird. |
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