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Wirtschaft
TK verlängert Friedenspflicht
Arztstempel-Retax: Erste Kasse verlängert Moratorium
Wenn die seit 1. Juli 2015 von der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verlangten Angaben fehlen, kann der Apotheker ein Rezept nach Ansicht der TK nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen – eigentlich. Aber: „Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker“, zitiert die Mitteilung der Kasse den Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK, Tim Steimle. Retaxierungen seien nicht zur Sanktionierung kleiner Formfehlern gedacht, sondern sollten die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen. Deswegen verzichte die TK seit 1. Juli auf eine Retaxierung wegen unvollständiger Arztstempel. Diese Friedenspflicht wird nun bis Ende März 2016 verlängert.
DAV-Chef Fritz Becker nannte die Verlängerung „vernünftig“. Retaxierungen bei unbedeutenden Formfehlern dürften die Versorgung der Patienten nicht gefährden. Die Angabe des Vornamens und der Telefonnummer solle die Arbeit der Apotheke einfacher machen – und nicht schwieriger. |
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