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Wirtschaft
Rezepte von Flüchtlingen abrechnen
AvP und NARZ/AVN informieren
Die Informationsschrift, die im Internet unter www.narz-avn.de/de/aktuelles/fluechtlinge/ abgerufen werden kann, geht sowohl auf grundsätzliche bundesweite Regelungen ein als auch auf die der einzelnen Bundesländer.
Beim Austausch zwischen AvP und NARZ/AVN über die Abrechnung der Rezepte zulasten der verschiedenen Kostenträger für die Flüchtlinge und den damit zusammenhängenden Aufgaben und Schwierigkeiten auch in den Apotheken sei die Idee entstanden, gemeinsam eine Kunden- und Mitgliedsinformation zu erstellen, so die Rechenzentren. Dies ersparte nicht nur doppelte Arbeit, auch Synergieeffekte konnten genutzt werden, die nun Apotheken und Flüchtlingen zugutekommen sollen.
Die Informationen sind weitgehend stichwortartig – in Zweifelsfragen sollte der zuständige Landesapothekerverband bzw. -verein zurate gezogen werden. |
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