Wirtschaft

Rezepte von Flüchtlingen abrechnen

AvP und NARZ/AVN informieren

ks | Die Rezeptabrechner AvP und NARZ/AVN haben eine gemeinsame Information über den rechtlichen Rahmen der Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen erarbeitet.

Die Informationsschrift, die im Internet unter www.narz-avn.de/de/aktuelles/fluechtlinge/ abgerufen werden kann, geht sowohl auf grundsätzliche bundesweite Regelungen ein als auch auf die der einzelnen Bundesländer.

Beim Austausch zwischen AvP und NARZ/AVN über die Abrechnung der Rezepte zulasten der verschiedenen Kostenträger für die Flüchtlinge und den damit ­zusammenhängenden Aufgaben und Schwierigkeiten auch in den Apotheken sei die Idee entstanden, gemeinsam eine Kunden- und Mitgliedsinformation zu erstellen, so die Rechenzentren. Dies ersparte nicht nur doppelte Arbeit, auch Synergieeffekte konnten genutzt werden, die nun Apotheken und Flüchtlingen ­zugutekommen sollen.

Die Informationen sind weitgehend stichwortartig – in Zweifelsfragen sollte der zuständige Landesapothekerverband bzw. -verein zurate gezogen werden. |

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