Gesundheitspolitik

eHealth-Zeitalter startet mit Medikationsplan

Gesundheitsminister Gröhe legt eHealth-Gesetz vor – Fristen für eGK-Anwendungen

BERLIN (lk) | Die ABDA ist zu­frieden, die Krankenkassen auch, aber die Ärzte schimpfen auf Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Anlass ist das neue eHealth-Gesetz, dass das Bundesgesundheitsministerium letzte Woche als Referentenentwurf vorgelegt hat. Mit Fristsetzungen will Gröhe dafür sorgen, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schneller als bisher mit Praxis­anwendungen gefüllt wird. Erste konkrete Maßnahme wird ein ­Medikationsplan sein.

Allerdings startet das eHealth-Zeitalter in Deutschland ausgerechnet in Papierform. Denn ab dem 1. Oktober 2016 erhalten ­Patienten mit fünf und mehr regelmäßig einzunehmenden Arzneien einen Medikationsplan – zunächst in schriftlicher Form. Erst später soll der Medikationsplan auf die eGK übertragen werden – nach der noch mehrere Jahre andauernden Testphase für die elektronische ­Signatur zur Sicherung der Daten der eGK. Über die spätere Nutzung der eGK für den Medikationsplan kann der Versicherte frei entscheiden.

Im Medikationsplan sind laut Gesetzentwurf alle Arzneimittel mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren, die verordnet werden. Dazu zählen auch OTC-Arzneimittel sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind. „Der Hausarzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist“, heißt es im vorliegenden Gesetzentwurf. Inhalt und Struktur des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu dessen Fortschreibung sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene bis zum 30. April 2016 im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, gibt es ein Schlichtungsverfahren. Sollte die Frist ergebnislos verstreichen, drohen Kürzungen der Verwaltungsetats um ein Prozent, beispielsweise bei der KBV.

Das BMG begründet die Dringlichkeit des Medikationsplanes mit der „dramatisch“ ansteigenden Zahl von Patienten mit fünf und mehr Medikationen. „Sonst hätte das der Gesetzgeber irgendwie ­anders regeln müssen“, heißt es im Ministerium. Jährlich stürben in Deutschland mehr Patienten aufgrund von Fehlmedikationen als durch Autounfälle. Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei eines der wichtigsten Themen in der Gesundheitspolitik.

2016 soll es losgehen

Das eHealth-Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Im Juni 2016 sollen die Patientenstammdaten, die sich bereits jetzt auf der eGK befinden, zwischen den Arztpraxen und den Krankenkassen austauschbar sein. Dazu sollen bis dahin alle Praxen und Kassen miteinander vernetzt werden. Dies ist heute noch nicht der Fall. Zum 1. Januar 2018 sollen die Notfalldaten auf die eGK aufgetragen werden. ­Patientenstamm- und Notfalldaten werden direkt auf der eGK gespeichert. Weitere Anwendungen werden auf Servern gespeichert und sind mit den elektronischen Signaturen von Patienten und Ärzten abrufbar. In weiteren Schritten sollen etwa der elektronische ­Arztbrief und der Entlassbrief des Krankenhauses auf der eGK etabliert werden. Ärzte und Krankenhäuser erhalten dafür ein ­Extra-Honorar, das noch verhandelt werden muss.

Halten sich die Beteiligten nicht an die im E-Health-Gesetz verankerten Fristen, drohen Strafen. So können laut Gröhe die Verwaltungsetats von KBV oder GKV-Spitzenverband um jeweils ein Prozent gekürzt werden. Ärzten, die sich nicht beteiligen, kann das Honorar gekürzt werden.

ABDA will ARMIN-Erfahrung einbringen

Bei der ABDA ist man erfreut, dass Gröhe die AMTS auf seine Prioritätenliste und den Medikationsplan ins E-Health-Gesetz geschrieben hat: „Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Dass die Apotheker in die Erarbeitung des Medikationsplans klar eingebunden werden sollen, sei gut. „Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen“, so Schmidt. In Modellprojekten wie ARMIN habe man bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. „Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein.“

GKV zufrieden, Ärzte sauer

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, sagte, es ein „gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle ­Akteure wenden“. Telematik im Gesundheitswesen sei kein Selbstzweck, sondern diene dazu, die Versorgung zu verbessern.

Dagegen sieht der Verband Freie Ärzteschaft (FÄ) im eHealth-Gesetz ein weiteres Instrument zur Drangsalierung der Mediziner. Kaum habe das BMG sein „Ver­sorgungsschwächungsgesetz“ aus dem Sack gelassen, folge der nächste Knüppel, schimpft der Verband: „Statt für gute Medizin zu sorgen, kommt jetzt ein neues Gesetz, mit dem massiv Druck auf Ärzte und Patienten ausgeübt wird“, so FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. |

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