Gesundheitspolitik

E-Health-Gesetz in Bewegung?

Anhörung soll Anfang November stattfinden – Grüne wollen Apotheken einbinden

BERLIN (az) | Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat letzte Woche die öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetz beschlossen. Diese soll voraussichtlich am 4. November stattfinden. Dort kann dann auch die ABDA ihre Forderung nach gleichberechtigter Einbindung in den neuen Medikationsplan vortragen. Sogar die Grünen fordern dies in einem eigenen Antrag zum E-Health-Gesetz.

Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) erklärte im Gesundheitsausschuss, die digitale Revolution sei auch im Gesundheitswesen angekommen und biete für Patienten und Leistungserbringer neue Chancen. Mit dem E-Health-Gesetz werde die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitssystem ermöglicht. Dies könne aufgrund der dann schnelleren Datenübermittlung im Ernstfall auch Leben retten, wenn etwa Notfalldaten rasch zur Verfügung stünden.

Die künftige Telematikinfrastruktur, mit der die IT-Systeme von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen verknüpft werden sollen, um Informationen auszutauschen, werde höchsten Sicherheitsansprüchen genügen, versprach die Staatssekretärin. Der Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten werde jeweils protokolliert. Perspektivisch sollen auch die Pflegeberufe in den Datentransfer eingebunden werden. Widmann-Mauz sprach im Ausschuss von einem „Tunneldurchbruch“ im Gesundheitswesen.

Die Fraktion Die Linke sieht indessen insbesondere die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kritisch und verweist auf unkalkulierbare Kosten- und Sicherheitsrisiken. In einem Antrag fordern die Abgeordneten deswegen, die eGK zu stoppen und stattdessen eine „patientenorientierte Alternative“ zu entwickeln.

Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat ebenfalls einen eigenen Antrag. In diesem kritisiert sie die „Arztzentriertheit“ des E-Health-Gesetzes und fordert, dass die Apothekerinnen und Apotheker beim vorgesehenen Medikationsplan eingebunden werden. Ihnen sei ein „Schreibrecht einzuräumen, das nur mit Zustimmung des/der Versicherten ausgeübt werden kann“. Anders als der Bundesrat es fordere, sollte dies für alle Apotheken und nicht nur eine „vom Versicherten gewählte“ Apotheke gelten. „Ziel ist ein möglichst vollständiger Überblick über alle von den Versicherten eingenommenen Medikamente – unab­hängig davon, ob diese verordnet oder zur Selbstmedikation erworben wurden“, so die Grünen. Ein weiteres Ziel ist „ein gemeinsamer, aus medizinischer (Ärztinnen und Ärzte) und pharmakologischer (Apothekerinnen und Apotheker) Sicht optimierter Medikationsplan“. Für die Weiterent­wicklung seien die Ergebnisse des ab 2016 geplanten Medikationsmanagements im Modellversuch ARMIN zu berücksichtigen. |

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