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Gesundheitspolitik
Keine Honorarerhöhung vor den Wahlen
Ministerium setzt auf externes Gutachten / Erstellung soll „maximal 24 Monate“ dauern
Gegenüber der Apotheker Zeitung bestätigte das Ministerium von Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD), dass vor „einer Entscheidung über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung eine belastbare und gesicherte Datenbasis“ geschaffen werden soll. Ziel des BMWi sei es, als Verordnungsgeber dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, den „berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels“ gemäß § 78 Abs. 2 Arzneimittelgesetz Rechnung zu tragen.
„Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen“, so das BMWi in einer Stellungnahme. Hierfür sei die Unterstützung externer Gutachter notwendig. Daher beabsichtigte das BMWi die Ausschreibung eines Forschungsvorhabens. Die Ausschreibung des Gutachtens soll in Kürze erfolgen.
Nach den bisherigen Erfahrungen und Einschätzungen von Experten sei ein solches Projekt in einem Zeitrahmen von maximal 24 Monaten umzusetzen. Es kann aber auch länger dauern: „Der tatsächliche Zeitbedarf steht erst fest, wenn die Angebote für dieses Forschungsvorhaben vorliegen“, so das BMWi. Anschließend müssen dann noch die erforderlichen Schritte zur gesetzgeberischen Umsetzung erfolgen.
Keine ausreichende Datengrundlage bei ABDA/DAV
Laut BMWi ist eine grundlegende Neuordnung der Honorarfrage erforderlich: In der Vergangenheit seien lediglich einzelne Preisregelungen überprüft und angepasst worden. „Eine zeitgleiche Überprüfung aller in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung erfolgte bisher jedoch nicht“, so das BMWi gegenüber der AZ. Eine systematische Zusammenstellung von Daten und Datenquellen sowie ein systematisches, anerkanntes Verfahren zur Generierung der erforderlichen Daten für die einzelnen in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise/Preiszuschläge lägen bislang nicht vor. Dazu das BMWi wörtlich: „Auch die betroffenen Verbände bzw. Vereinigungen verfügen nicht über eine entsprechend ausreichende Datengrundlage.“
Mit der Vergabe des Forschungsvorhabens soll nun ein Konzept für zukünftige Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung erstellt und angewendet werden. Das soll auf Basis einer soliden, allgemein anerkannten Datengrundlage erfolgen.
Schmidt befürchtet Verzögerungstaktik
Auf dem Deutschen Apothekertag Ende vergangener Woche in Düsseldorf hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor einer Verzögerungstaktik gewarnt. „Das ist völlig inakzeptabel“, sagte Schmidt. Man werde die vom BMWi angekurbelten Forschungsvorhaben zur Neufassung der Berechnungsmethode zur Honoraranpassung daraufhin beobachten.
ABDA denkt über eigenes Gutachten nach
Die ABDA müsse sich überlegen, „ob wir ein eigenes Gutachten machen, uns datentechnisch aufrüsten“, sagte Schmidt. Der ABDA-Präsident hatte in seinen Aussagen zum Honorarstreit den mehrfach von der Politik erhobenen Vorwurf zurückgewiesen, der DAV habe zur Honoraranpassung keine nachvollziehbaren Daten geliefert. „Das stimmt nicht, wir haben Daten geliefert“, sagte Schmidt. DAV-Chef Fritz Becker fügte hinzu: „Keiner hat so verlässliche Daten geliefert wie wir.“ Offenbar traut das BMWi diesen Daten nicht.
Auch nach den jüngsten Äußerungen des BMWi sieht man bei der ABDA allerdings keinen Handlungsbedarf. Dieser Sachverhalt sei der ABDA vor dem Apothekertag bekannt gewesen, äußerte ABDA-Sprecher Kern gegenüber der AZ. |
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