Wirtschaft

Leise Töne aus Alzenau

AEP: Keine Bilanzdaten für die Öffentlichkeit

lk | Obwohl man sich beim Arzneimittelgroßhändler AEP mit der Zeit etwas genauer in die Bücher schauen lassen wollte, äußert man sich zum zweiten Geburtstag in Alzenau nicht zur Geschäftslage. Es sei nicht üblich, heißt es beim dominierenden Eigentümer Österreichische Post, dass Tochterfirmen ihre Bilanzdaten publik machten.

Offiziell ist von AEP-Geschäftsführer Jens Graefe nur zu erfahren, dass der Großhändler zurzeit 2812 Apotheken beliefert. Diese Zahl umfasst alle Apotheken, Dauerkunden und Einmallieferungen. Zu Umsatzdaten und Gewinnaussichten will sich Graefe mit Verweis auf die Österreichische Post jetzt nicht mehr äußern.

Man war nicht immer so zugeknöpft in Alzenau: Vor einem Jahr bezifferte Graefe die Zahl der ­Apothekenkunden mit 1500, den Umsatz im ersten Jahr mit einem „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“. Zudem räumte man ein, dass das Start-up noch keine schwarzen Zahlen schreibe. Der „Break-even“ sollte Anfang dieses Jahres erreicht sein. AEP gewinne rund 150 Apotheken pro Monat und wachse um die 30%. Bis Ende 2015 sollen sowohl die Kundenzahl als auch der Umsatz um den Faktor zwei bis drei gewachsen sein. Bei der Kundenzahl wird das wohl schwierig. Wie es mit dem Umsatz aussieht, darf AEP jetzt nicht mehr preisgeben.

AEP sorgt für Schlagzeilen

In die Schlagzeilen geraten ist AEP in den ersten zwei Jahren nicht nur wegen des für die Branche neuen Geschäftsmodells. Es gibt klare Einkaufskonditionen, nur ein Zentrallager in Alzenau und lediglich eine tägliche Arzneimittellieferung an alle Apotheken. Das Unternehmen wurde wegen seines Geschäftsmodells von der Konkurrenz als „Rosinenpicker“ angeprangert.

Die Wettbewerbszentrale erhob nach einer erfolglosen Abmahnung Klage gegen die Konditionenpolitik des Neulings. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro 3% Rabatt und 2,5% Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro 2% Rabatt und 2,5% Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. Am 22. Oktober will das Amtsgericht Aschaffenburg dazu sein Urteil verkünden. |

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