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Gesundheitspolitik
Medikationsplan derzeit kein Thema
Zweite Chance nach Anhörung?
Zuletzt hatte die Apothekerschaft auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf ihre Forderung nach gleichberechtigter Einbeziehung neben den Ärzten in den neuen Medikationsplan unterstrichen. In einem Leitantrag hatte der DAT an den Gesetzgeber appelliert, „den Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker des Vertrauens im Gesetz festzuschreiben“.
Nachdem nun in der ersten möglichen Runde kein entsprechender Änderungsantrag ins E-Health-Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, bietet sich die nächste Chance auf Berücksichtigung im Anschluss an die für den 4. November angesetzte Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort kann die ABDA nochmals ihre Forderungen vortragen – zumindest als Stellungnahme in schriftlicher Form. Danach gibt es bei Gesetzgebungsverfahren regelmäßig eine zweite Runde für Änderungsanträge vor der endgültigen Verabschiedung.
Patientenvertreter mit Stimmrecht im G-BA
Während die ABDA bislang keinerlei Bestrebungen zeigt, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) offiziell vertreten zu sein, und entsprechende Anträge bei den Deutschen Apothekertagen stets abgelehnt wurden, sollen die Mitspracherechte der Patientenvertreter sogar noch erweitert werden. Bisher besitzen die Patientenorganisationen beim G-BA nur ein Antrags- und Mitberatungs-, aber kein Stimmrecht. Das soll sich nach dem Willen von Union und SPD jetzt ändern: Durch einen Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz sollen die Patientenvertreter künftig die Möglichkeit haben, bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen und der Hinzuziehung von Sachverständigen mitzuentscheiden.
Konkret vorgesehen ist, dass auf der Ebene der Unterausschüsse bei Entscheidungen über die Einrichtung von Arbeitsgruppen und die Hinzuziehung von Sachverständigen das Einvernehmen mit den von den Patientenorganisationen benannten Patientenvertreterinnen und -vertretern hergestellt werden soll. Die Patientenvertreter müssen ihr Votum hinsichtlich des Einvernehmens einheitlich abgeben. Kommt kein Konsens zustande, gilt ihre Zustimmung als erteilt.
Klarstellung zur Schiedsstelle
Ein weiterer Änderungsantrag – der allerdings nur der rechtlichen Klarstellung dient – befasste sich mit den Schiedsstellen für den Bundesapothekenrahmenvertrag sowie für AMNOG-betreffende Angelegenheiten. Danach soll künftig die Amtsdauer von unparteiischen, durch Losentscheid bestimmten Mitgliedern ein Jahr betragen. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Gesundheit den Vertragspartnern eine Frist zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung setzen. Falls diese nicht eingehalten wird, trifft die Schiedsstelle die Entscheidung. |
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