Gesundheitspolitik

Keine Lösung für Arznei aus Hospizen

Regierung gegen Neuverordnung von Arzneimitteln Verstorbener

BERLIN (lk) | Die Bundesregierung will die Weiterverwendung von Arzneimitteln von in Hospizen Verstorbenen nicht erlauben. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor. Es solle nur bei den Ausnahmen für Betäubungsmittel bleiben.

Im August hatte der Diözesan-Caritasverband in Köln kritisiert, dass Hospize gesetzlich dazu verpflichtet sind, Arzneimittel verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Diese Vorschrift sei medizinisch und ökonomisch unsinnig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, welche Möglichkeiten es zur Weiterverwendung von Arzneimitteln in stationären Hospizen gibt. Nach einer Hochrechnung des Verbandes würden allein in Nordrhein-Westfalen jährlich Medikamente im Wert von über 850.000 Euro vernichtet. Gefordert werde daher, dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiterverordnen dürften, damit die Verschwendung aufhöre.

Nun liegt die Antwort vor. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen die entsprechenden Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung „als spezialgesetzliche Regelung den Besonderheiten der Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen Rechnung“. Sie seien nicht auf die Versorgung mit sonstigen Arzneimitteln in Einrichtungen übertragbar. „lnsoweit wird aus den vorstehend dargelegten Gründen kein Handlungsbedarf gesehen“, so Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium im Namen der Bundesregierung.

Hinsichtlich der Arzneimittelversorgung bestehe nach geltendem Recht eine klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern.

Nein zum Dispensierrecht

Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht, und die Abgabe dieser Arzneimittel sei „grundsätzlich den Apotheken vorbehalten (Apothekenmonopol)“. Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen kämen nur in begründeten Fällen in Betracht und dürften bewährte Verfahren und Strukturen nicht grundsätzlich infrage stellen. Eine solche Ausnahme besteht in gewissem Umfang für die Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen wegen der damit verbundenen besonderen Anforderungen.

Die Gesundheitspolitikerin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, teilt die Einschätzung der Bundesregierung, „dass die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln einheitlichen Grundsätzen folgen und in den Händen der Apotheker liegen sollte“. Die Vernichtung von Medikamenten wegen Nichtnutzung sei allerdings kaum nachzuvollziehen und nicht allein ein Problem in stationären Hospizen, sondern werde auch in Pflegeheimen zunehmen. „Träger, Apotheken, Kassen und Patientenorganisationen sollten gemeinsam prüfen, welche Lösungen im allseitigen Interesse sinnvoll und möglichst einfach umsetzbar sind“, so Schulz-Asche. Bei festen, oral zu verabreichenden Arzneimitteln könne dabei auf dem Ansatz der Verblisterung aufgebaut werden. Für andere Darreichungsformen sowie für Bedarfsmedikationen in Hospizen und Pflegeheimen sei dies jedoch keine Lösung. |

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