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- AZ 44/2015
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Gesundheitspolitik
Steffens ist enttäuscht
Ausschluss von Medikationsplan nicht inhaltlich begründet
Steffens ist enttäuscht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Sie verstehe einfach nicht, warum die Apotheker im E-Health-Gesetz bei der Erstellung der Medikationspläne keine Berücksichtigung finden. Die Diskussion auf dem Deutschen Apothekertag mit dem beamteten Staatssekretär aus dem BMG, Lutz Stroppe, habe sie in der Ansicht gestärkt, dass es andere als inhaltliche Gründe für diese Entscheidung geben müsse. „Die Entscheidung hat nichts mit inhaltlichen Argumenten zu tun“, sagte Steffens. Sie habe zumindest keine stichhaltigen gehört.
Bei ihrem Grußwort auf dem 3. OTC-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein am 22. Oktober bedauerte die Ministerin, dass der Änderungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum E-Health-Gesetz keine Zustimmung gefunden habe: „Diese Engstirnigkeit der Bundesregierung geht zulasten der Patientinnen und Patienten.“
Steffens wiederholte ihre Forderung, dass die Patienten die Wahl haben sollten, wer ihren Medikationsplan erstellt. Es gehe nicht, dass die Apotheker zwar mitmachen sollen, aber nur kostenlos und zusätzlich. „Das halte ich für falsch!“, bekräftigte Steffens. |
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