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Gesundheitspolitik
Mehr AMTS nur mit Arzt und Apotheker
Anhörung zum E-Health-Gesetz im Bundestag – zehn Minuten für den Medikationsplan
In der für zwei Stunden angesetzten öffentlichen Anhörung zum E-Health-Gesetz nahm sich der Ausschuss zehn Minuten Zeit für den Medikationsplan. 19 Minuten nach Beginn der Anhörung hatte Martin Schulz für die ABDA seinen Auftrag erledigt. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker konnte auf die Frage des Unions-Abgeordneten Reiner Meier die Argumente für eine gleichberechtigte Einbeziehung der Apotheker in die Erstellung des Medikationsplans vortragen. Die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei ein „enorm wichtiges Ziel“ des Medikationsplans. Dazu gehöre insbesondere die Zusammenführung der Rx- und OTC-Medikation bei Patienten. „Rund 40 Prozent der eingenommenen Arzneien werden nicht von Ärzten verordnet“, sagte Schulz. An dieser Stelle habe das E-Health-Gesetz „klaren Verbesserungsbedarf“. Apotheker müssten „von vornherein“ in die Erstellung des Medikationsplans einbezogen werden. Vor der Aushändigung des Medikationsplans sei zudem eine AMTS-Prüfung notwendig. Nur so könne mit dem Medikationsplan das „gemeinsame Ziel“ der Verbesserung der AMTS erreicht werden. In den Apotheken sei die dazu erforderliche Software flächendeckend vorhanden, so Schulz. Und sie werde alle 14 Tage aktualisiert.
BÄK: Apotheker wichtig für Ergänzung
Aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollen die Ärzte die erste Ausstellung des Medikationsplans übernehmen. In den Praxen lägen die dazu erforderlichen Diagnose- und Therapie-Informationen vor. Wichtig sei aber eine enge Zusammenarbeit mit den Apothekern. „Wir brauchen die Apotheker für die Ergänzung und Aktualisierung des Medikationsplans“, so der BÄK-Vertreter in seinem kurzen Statement. Nur in der Apotheke seien die Informationen über die Selbstmedikation und die Rabattverträge vorhanden.
Zu den Statements der BÄK und von Schulz gab es keine Nachfragen und keine weitere Diskussion. Im weiteren Verlauf befasste sich der Gesundheitsausschuss mit anderen Aspekten des E-Health-Gesetzes. Es ging um Datenschutz, Sinn und Nutzen von digitalen Anwendungen, den Nutzen für die Patienten und die Kosten für die Krankenkassen.
Argumente werden jetzt ausgewertet
Die Gesundheitspolitiker des Bundestages werden nun die in der Anhörung vorgetragenen Argumente auswerten und daraus gegebenenfalls Änderungsanträge zum E-Health-Gesetz formulieren. Diese sind dann in einer weiteren Sitzung des Ausschusses zu beschließen – ein Termin hierfür steht noch nicht fest. Die vielen schriftlichen Stellungnahmen können ebenfalls noch berücksichtigt werden.
Trend zum Medikationsplan ab fünf Präparaten
Hier ließen sich auch bei anderen Verbänden Trends erkennen: Etwa der, den Medikationsplan erst ab einer regelmäßigen Einnahme von mindestens fünf Arzneimitteln einzuführen – derzeit zieht der Gesetzentwurf die Grenze bei drei Präparaten. Dafür hatten unter anderem die ABDA und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie in ihrer schriftlichen Stellungnahme plädiert. Zudem gab es weitere Unterstützer für die ABDA-Forderung, Apotheker schon in die Erstellung des Medikationsplans einzubeziehen – etwa den Caritasverband. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft brachte sogar noch einen weiteren Player ins Spiel: Auch die Kliniken sollen ihrer Meinung nach den Plan erstellen oder aktualisieren können. Nun heißt es abwarten, von welchen Argumenten sich die Gesundheitspolitiker überzeugen lassen. |
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