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Stellenangebote erfolgreich gestalten

Inserate sind Imageträger der Apotheke / Bewerbung online spart Zeit und Kosten

Trotz Online-Jobbörsen finden Stelleninserate einer Apotheke in der Fach- und Lokalpresse durchaus Beachtung. Machen Sie sich in Ihrer Anzeige für die Bewerber attraktiv – und bedenken Sie, dass jedes Stelleninserat auch ein Imageträger Ihrer Apotheke ist. | Von Rolf Leicher

Um die Bewerber nicht zu enttäuschen, darf man im Inserat nur texten, was auch eingehalten werden kann. So sind Angaben über Teilzeitarbeit verbindlich. Wer zu viel verspricht, riskiert Enttäuschung des neuen Mitarbeiters und eine Kündigung bereits in der Probezeit. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das Inserat, bevor es erscheint. Personalsuche sollte transparent gemacht werden, um kein Misstrauen aufkommen zu lassen.

Text und Gestaltung

Die Schriftart sollte innerhalb eines Inserates nicht wechseln. Je kleiner das Inserat, desto wichtiger ist dieser Grundsatz. Allge­meine Texte wie „Für unser Team suchen wir…“ sind nicht gerade überzeugend. Sachlich ist das korrekt, aber ist es nicht selbstverständlich, dass der neue Mitarbeiter im Team arbeitet? Sinnvoll ist es, wenn Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit der Teilzeitarbeit hinweisen, damit vergrößern Sie den Kreis der Bewerber. Zu unterscheiden sind auch die Formulierungen „Wir suchen…“ oder „Gesucht wird…“. Mit „Wir“ drückt man den Teamgedanken aus und wirkt persönlicher. Der Hinweis „Bitte bewerben Sie sich…“ wirkt freundlich, braucht aber mehr Anzeigenraum. Die Kontaktadresse genügt vollkommen. Geben Sie aber unbedingt auch die Mailadresse an. Dann kommt die Bewerbung online, was nicht nur den Bewerbern Zeit und (Porto-)Kosten spart, sondern auch Ihnen, da das Rücksenden von Unterlagen entfällt.

Verzichten Sie im Inserat auf Texte wie „freundlicher, motivierter und engagierter Mitarbeiter (m/w) gesucht“. Jeder Bewerber glaubt, diese selbstverständlichen Anforderungen zu erfüllen. Sinnvoll ist dagegen, wenn Sie auf Ihre Homepage hinweisen, damit sich der Bewerber über seinen neuen Arbeitsplatz vorab informieren kann. Packen Sie das Inserat nicht zu voll mit Floskeln wie „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“. Was hat der Bewerber davon, dass Sie sich freuen? Interessant ist es für Bewerberinnen, wenn Sie auch einer „Wiedereinsteigerin“ eine Chance geben. Das muss ins Inserat!

Verkaufen Sie Ihre offene Stelle entsprechend der Bedeutung Ihrer Apotheke. Eine größere Apotheke sollte sich auch für ein größeres Inserat entscheiden, Kleinanzeigen, z. B. 50 mm, passen nicht zur ersten Adresse, zum „Platzhirsch vor Ort“. Für 100 bis 150 mm zahlen Sie zwar mehr, aber das sollte es Ihnen wert sein. Die symmetrische Textanordnung wirkt konservativer als die Blockanordnung des Textes. Ihre Anzeige wird stärker beachtet, wenn Ihr eigenes Logo in Farbe erscheint. Sie können auch den Rahmen der Anzeige farblich gestalten. Zu viele Farben wirken aber wie ein Bilderbuch. Es sind immer die Details, die dem Stelleninserat den „letzten Schliff“ geben. Machen Sie sich als Stellenanbieter für Bewerber attraktiv!

Wenn Sie Azubis suchen, können Sie die Du-Form nutzen („Wir suchen Dich…“). Aber: Durch das „Du“ fühlen sich junge Bewerber eventuell nicht ernst genommen. Konsequenterweise müsste man dann auch im Vorstellungsgespräch das Du nutzen – was sich in der Praxis allerdings nicht bewährt.

Wichtige Informationen im Stellenangebot

1. umfangreiche Einarbeitung

2. wichtigstes Aufgabengebiet

3. Teilzeitbeschäftigung möglich

4. auch für Wieder- oder Seiteneinsteiger

5. auch ältere Mitarbeiter haben eine Chance

6. Antritt der Stelle

7. Bewerbungsart

Bei der Aufzählung gewünschter Eigenschaften sollten Sie die wichtigste immer an den Anfang stellen.

Vorab-Informationen

Sie erhalten mehr Bewerbungen, wenn Sie ein Vorab-Telefonat via „Bewerberhotline“ im Stellenangebot erwähnen. Wer sich bewerben will, telefoniert erst einmal, bevor er sich die Mühe macht, ausführliche Bewerbungsunterlagen zu senden. Im Vorab-Telefonat kann aber auch der Apothekenleiter schon prüfen, ob sich ein Vorstellungsgespräch überhaupt lohnt. Um unseriöse Anrufe auszuschließen, lässt man sich die Telefonverbindung geben und ruft dann selbst zurück. Bereiten Sie sich auf mögliche Anrufe vor, damit Sie am Telefon nichts vergessen. Sie möchten Informationen über Werdegang sowie berufliche Erfahrungen und wollen die Anforderungen der offenen Stelle kurz erläutern. Das Telefonat ersetzt nicht das spätere persönliche Gespräch, aber dieses ist nur sinnvoll, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Die Botschafter der Apotheke

Die beste Werbung sind Ihre zufriedenen Mitarbeiter, die eine positive Mundpropaganda betreiben und damit sogar Bewerbungen auslösen können. Neben einem guten Arbeitsklima sind herausfordernde Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten bei Stellenbewerbungen fast wichtiger als das Einkommen. Wenn das Gehalt den Erwartungen nicht entspricht, müssen aber alle anderen Parameter erfüllt sein, die zu einer Wohlfühlatmosphäre gehören. Das Image des Stellenanbieters hat viel größere Wirkung als früher und wirkt sich auf die Anzahl der Bewerbungen aus.

Keine unnötigen Gedanken über die Platzierung

Die Platzierung des Inserats auf der Seite wird immer wieder überbewertet. Bei Produktwerbung spielt es eine Rolle, wo die Anzeige steht. Bei Stellenangeboten ist diese Frage nebensächlich, denn ob rechts oben oder links unten – wer eine Stelle sucht, wer sich verändern will, findet Ihre Anzeige. Auch die linke oder rechte Seite der Tageszeitung ist nicht mehr von besonderer Bedeutung. Wenn jeder Leser von vorne nach hinten blättert, ist die rechte Seite augenfälliger als die linke. Viele lesen die Zeitung bzw. Zeitschrift aber nicht chronologisch wie ein Buch, sondern recht „unsystematisch”, mal von vorne nach hinten, mal umgekehrt. Manche fangen in der Mitte an oder sie suchen sehr zielbewusst den Stellenteil heraus.

Checkliste: An alles gedacht?
Ja
Nein
Anzeigenformat
Erscheinungsdatum
Text der Stellenausschreibung
Textanordnung
Schriftart, Schriftgröße
Grafik und Farbe
Abbildungen, Skizzen
Textmenge
Themenfelder
Kontaktdaten

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG)

Sowohl die Print- als auch die Online-Stellenausschreibung darf bestimmte Personen nicht benachteiligen bzw. diskriminieren. Stellenangebote müssen immer geschlechtsneutral formuliert sein. Mit der Bezeichnung m/w hinter der Position in der Ausschreibung werden männliche und weibliche Bewerber gleichberechtigt angesprochen. Durch die Beifügung „/in“ (Mitarbeiter/in) ist die Vorschrift ebenfalls erfüllt. Auch das „Alter“ zählt zu den geschützten Merkmalen. Sachlich unbegründete Benachteiligungen von Bewerbern wegen ihres Alters sind durch das AGG verboten. Ziel ist, dass weder Ältere noch Jüngere diskriminiert werden. Das Alter darf daher kein ausschlaggebendes Kriterium sein, wenn es um die Auswahl unter mehreren gleich geeigneten Bewerbern geht. |

Rolf Leicher
Kommunikationstrainer, Oberer Rainweg 67,
69118 Heidelberg, 
autor@deutsche-apotheker-zeitung.de

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