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Wirtschaft
Kassen zu wenig kontrolliert
Bundesrechnungshof kritisiert Bundesversicherungsamt
Im Zentrum der Kritik steht das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen; ihm wird vorgeworfen, die Krankenkassen nicht rechtzeitig gestoppt zu haben, als eine Arbeitsgemeinschaft der Kassen in die roten Zahlen und damit in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage geriet.
Im Jahr 2007 hatten Krankenkassen und ihre Verbände eine Arbeitsgemeinschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingerichtet, die für sie Dienstleistungen erbringen sollte. Diese erwirtschaftete zunächst einen Überschuss, verzeichnete aber Ende 2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,1 Millionen Euro; ein Jahr später stieg das Minus bereits auf 4,3 Millionen Euro.
Die Arbeitsgemeinschaft schloss Liquiditätslücken mit Treuhandgeldern, die sie für die Gesellschafterkrankenkassen verwahrte. Bis Frühjahr 2011 führte sie so 1,6 Millionen Euro dem laufenden Geschäftsbetrieb zu. Mitte August 2011 wies die Arbeitsgemeinschaft die Gesellschafter darauf hin, dass sie insolvenzreif sei. Eine Insolvenz sei nur zu vermeiden, wenn die Gesellschafter weitere Mittel zur Verfügung stellten. Daraufhin segneten mehr als 50 Krankenkassen Darlehens- und Verzichtserklärungen ab. Weitere 4 Millionen Euro flossen ins laufende Geschäft, ohne dass die Querfinanzierung vom BVA genehmigt wurde. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht beantragt. Erst im Frühjahr 2012 legte die Arbeitsgemeinschaft ein Sanierungskonzept vor.
Der Bundesrechnungshof beanstandet, dass das BVA den Zugriff der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft auf 5,6 Millionen Euro treuhänderisch verwaltete Kundengelder hinnahm. Die Kontrolleure fordern, dass das BVA eine Klärung noch offener Sachverhaltsfragen durch die Arbeitsgemeinschaft erwirkt. Auch das Bundesgesundheitsministerium erhält einen Rüffel: Es soll das BVA künftig dazu anhalten, seine Aufsicht ordnungsgemäß auszuüben. |
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