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Wirtschaft
AOK vergütet Beratung
Apotheker informieren Schwangere über Arzneimittel
Möglich ist diese Beratung in den rund 1900 Mitgliedsapotheken des Landesapothekerverbands Niedersachsen e. V. (LAV); dabei liegt der besondere Augenmerk auf dem ungeborenen Kind. Die Beratung, die durch approbierte Apotheker durchgeführt wird, vergütet die AOK Niedersachsen der Apotheke gesondert.
LAV-Vorstandsvorsitzender Berend Groeneveld erläutert die Aufgaben der Apotheke: „In dem Gespräch mit der werdenden Mutter informiert sich der Apotheker genau über die verwendeten Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Dazu erläutert er deren Wirkweise, mögliche Gegenanzeigen und Nebenwirkungen. Auch Aspekte zur Ernährung und Lebensführung werden angesprochen.“
AOK-versicherte Frauen in Niedersachsen, die diese Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen möchten, können sich bei der AOK vor Ort einen personalisierten Gutschein abholen und diesen dann in einer teilnehmenden Apotheke einlösen.
AOK Bayern lief mit ähnlichem Vertrag auf
Auch in Bayern gab es schon einmal einen Vertrag zwischen Landesapothekerverband und AOK zur Schwangerenberatung. Dieser ist mittlerweile allerdings gekündigt. Hier hatte die Aufsicht der AOK Bayern interveniert: Ihr fehlte eine Rechtsgrundlage im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs für diesen Vertrag über eine apothekerliche Dienstleistung. Der Landesapothekerverband setzt sich nach dieser Erfahrung für eine entsprechende Ergänzung im § 129 SGB V ein.
Die AOK in Niedersachsen ist überzeugt, dass es ihr nicht so ergehen wird wie ihrer Schwesterkasse im Süden: „Wir haben in Niedersachsen diese Leistung als Satzungsleistung verankert und damit eine – auch von der Aufsicht akzeptierte – sichere Rechtsgrundlage für den Vertrag mit dem LAV Niedersachsen geschaffen“, erklärte ein Sprecher gegenüber der AZ. |
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