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- AZ 50/2015
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Gesundheitspolitik
Kommentar: In der Falle
Das haben sich die Politiker fein ausgedacht: Laut dem nun im Bundestag beschlossenen E-Health-Gesetz sind die Apotheker verpflichtet, auf Wunsch des Patienten Ergänzungen in dem vom Arzt erstellten Medikationsplan vorzunehmen. Eine Honorierung ist dafür allerdings nicht vorgesehen (siehe Beitrag: Bundestag beschließt E-Health-Gesetz).
Im Klartext heißt das: Die Apotheker müssen „liefern“, bekommen aber nichts dafür bezahlt. Doch natürlich werden sie die Ergänzung des Medikationsplans auch nicht aus Protest ablehnen. Denn wer will schon den Kunden, der ein Rezept einlöst oder OTC-Medikamente kauft, verprellen und womöglich an die Konkurrenz verlieren. Dass die Apotheker hier in der Falle sitzen, weiß auch die Politik – weshalb sie getrost auf eine Honorierung verzichten konnte.
Aber vielleicht lässt sich ja aus dieser Situation doch noch ein Nutzen generieren. Kunden, die ihren Medikationsplan ergänzen lassen wollen, haben offensichtlich ein gesteigertes Interesse an ihren Arzneimitteln. Hier sollten die Apotheker einhaken und gegen Bezahlung einen erweiterten Medikations-Check anbieten.
Geht man noch einen Schritt weiter, wäre sogar denkbar, einzelne Krankenkassen mit ins Boot zu holen. Schließlich sind diese – sei es die Techniker Krankenkasse bei Diabetikern oder neuerdings die AOK Niedersachsen bei Schwangeren – durchaus bereit, apothekerliche Dienstleistungen gesondert zu honorieren.
Realitätsferne Zukunftsmusik? Mag sein. Aber wenn die Apotheker von der Politik nichts zu erwarten haben, müssen sie auf ihre wichtigsten Verbündeten setzen: ihre Kunden.
Dr. Christine Ahlheim
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