Gesundheitspolitik

Nie mehr Ärger mit Rabattverträgen?

Bundesregierung: Ärzte sollen bei Verordnung die Handelsnamen angeben

BERLIN (lk/cha) | Alle Apotheker kennen unzählige Geschichten über schwierige Gespräche mit Patienten, die aufgrund eines neuen Rabattvertrages plötzlich eine blaue statt einer roten Tablette schlucken sollen. Nach Ansicht der Bundesregierung gehören diese Probleme bald der Vergangenheit an: Weil das E-Health-Gesetz die Praxen zum Einsatz aktueller Arzneimittelsoftware verpflichtet, enthält die Verordnung künftig automatisch das aktuelle Rabattvertragsarzneimittel.

Das kürzlich verabschiedete Gesetz sehe nämlich „für Vertragsärzte vor, für die Verordnung von Arzneimitteln künftig nur solche elektronischen Systeme zu nutzen, die die Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen nach dem jeweils aktuellen Stand berücksichtigen, sodass künftig ein Austausch eines Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen in der Apotheke nicht mehr erforderlich sein sollte“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Auf dem neuen Medikationsplan sollen sowohl die Wirkstoffbezeichnung als auch der Handels­name des Fertigarzneimittels eingetragen werden. Die Aufzeichnung des Handelsnamens sei sachgerecht, „da viele Patienten sich daran orientieren, insbesondere dann, wenn der Wirkstoffname lang ist. Andererseits stellt eine Wirkstoffbezeichnung im Fall eines Austauschs des Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen für den Patienten eine wiedererkennbare Konstante dar“, schreibt die Bundesregierung.

So ganz traut die Bundesregierung der „schönen neuen Verordnungswelt“ aber wohl doch nicht. Denn sie verweist darauf, dass der Apotheker verpflichtet sei, den Medikationsplan auf Wunsch des Versicherten zu aktualisieren, falls es dennoch einmal zu Problemen bei der Abgabe von Rabattvertragsarzneimitteln kommen sollte – beispielsweise sofern sich „die An­gaben im Medikationsplan bei Ausgabe von Arzneimitteln in der Apotheke ändern“.

KBV sieht keine Änderung bei der bestehenden Praxis

Die Ärzteschaft sieht das aber offensichtlich ganz anders als die Bundesregierung. Auf Anfrage der Apotheker Zeitung erklärte die Pressestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass sich bei der Verordnung von Medikamenten nichts an der bestehenden Praxis ändere. Der Gesetzgeber verpflichte zwar dazu, solche elektronischen Systeme zu nutzen, die die Rabattverträge nach dem jeweils aktuellen Stand berücksichtigten. Das bedeute aber nicht, dass auf dem Rezept künftig das rabattierte Arzneimittel drauf­stehen müsse.

KBV im Clinch mit Gröhe

Die KBV tut sich derzeit ohnehin etwas schwer damit, die Wünsche des Gesetzgebers zu akzeptieren. So gab es schon im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung, nach der die Kassenärzte bei Abstimmungen Haus- und Fachärzte mit gleich vielen Stimmen gewichten müssen. Die KBV sollte die notwendige Satzungsänderung bis Anfang November vollziehen, hat aber diese Frist verstreichen lassen. Zudem hat die Vertreterversammlung dreimal explizit eine Änderung abgelehnt. Nun hat Bundesgesundheitsminister Gröhe die Führung der KBV schriftlich angewiesen, das Recht einzuhalten, und laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung „in der Anlage eine neue Satzung mitgeschickt“.

Das wollen sich die Kassenärzte aber nicht gefallen lassen. Eine Klage gegen dieses Vorgehen sei „eine sehr wahrscheinliche Variante“, so KBV-Chef Gassen gegenüber der FAZ. |

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