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Gesundheitspolitik
Geldstrafen für Mainzer Zyto-Apotheker
Mitarbeiter von Vorwürfen entlastet
Wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtet, hatte die Anklage ursprünglich allen vier in der Apotheke tätigen Apothekern vorgeworfen, den Medikamentenbetrug als Bande gewerbsmäßig begangen zu haben – von 2005 bis 2009. Einer der angestellten Apotheker hatte zuvor angegeben, allein verantwortlich für die Herstellung der Zytostatika gewesen zu sein. Er habe die Arzneimittel bestellt und dabei die Weisung der Chefs befolgt, „wirtschaftlich einzukaufen“, sagte der 50-Jährige. Die mit angeklagte Kollegin (47) hatte ihn lediglich in Urlaubszeiten vertreten.
Die Apothekeninhaber (63 und 54 Jahre) räumten vor Gericht dann ein, nicht ausreichend überwacht zu haben, welche Medikamente die Mitarbeiter bei welcher Firma bestellten und deshalb versehentlich andere Produkte bei den Kassen abgerechnet zu haben. Vergangene Woche entlasteten sie dem Bericht zufolge ihre Mitarbeiter: Sie hätten mit der Abrechnung bei den Krankenkassen nichts zu tun. Das Gericht verurteilte am Ende nur die Geschwister wegen Abrechnungsbetrugs zu Geldstrafen von 72.000 Euro und 19.200 Euro. Das entspricht bei beiden 240 Tagessätze.
Zyto-Verfahren wie das in Mainz beschäftigen die Gerichte in ganz Deutschland seit Jahren. Die zugrundeliegenden Sachverhalte sind stets vergleichbar. Doch es stellt sich jedes Mal die Frage: strafbar oder nicht? Die Beurteilung der verschiedenen Gerichte fällt durchaus unterschiedlich aus. Selbst die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) sind nicht einer Meinung. Während der 1. Strafsenat des BGH in einem Fall im Jahr 2012 eine Strafbarkeit des Apothekers angenommen hatte, sprach der 5. Strafsenat des BGH Pharmazeuten rechtskräftig frei. |
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