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Gesundheitspolitik
„Ideologisches G’schmäckle“
Notfall und Versandhandel – das passt in etwa genauso zusammen wie Papst und Reizwäsche, nämlich gar nicht. Also, wenn eine Frau ein Präparat zur Notfallkontrazeption benötigt, dann braucht sie das dringend, unverzüglich, sofort und jetzt. Über 20.000 Apotheken stehen dafür flächendeckend zur Verfügung. Auch dann, wenn die „Pille danach“ ohne Rezept erhältlich sein wird. Warum in aller Welt sollte die Frau das Notfallpräparat demnächst in einer Versandapotheke bestellen, Lieferung bestenfalls übermorgen? Um es erst dann einnehmen zu können, wenn es womöglich die gewünschte Wirkung nicht mehr entfalten kann? Oder wird sie sich gar über den Versand bevorraten?
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich in der letzten Woche für ein Versandhandelsverbot für Notfallkontrazeptiva ausgesprochen. Klar, ist nett und vorsorglich gemeint. Intensive Beratung von Angesicht zu Angesicht, persönlicher Kontakt zum Apotheker, rasche Einnahme – stimmige Gründe, womit die Länder ihren Vorstoß für ein Versandverbot begründen. Und es freut die Vor-Ort-Apotheke, der Versand wär raus.
Andererseits: Eine Sonderregelung für die „Pille danach“ hätte ein „ideologisches G’schmäckle“, wie die Linke meint. In der Tat, die Bedenken gegen ein Versandverbot der „Pille danach“ wegen mangelnder Beratung usw. könnte man auch und erst recht gegen andere OTC wie z. B. Magen-, Schmerz- oder Migränemittel vorbringen.
Die Politik wollte den Versandhandel, den Selbstbedienungsladen im Internet. Mit einem Versandverbot für die „Pille danach“ kann man ihn ärgern, weg bekommt man ihn damit nicht.
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