INTERPHARM 2015 – ApothekenRechtTag

Angriff auf das Fremdbesitzverbot – reloaded?

Entstehung des Freihandels und seine Bedeutung für TTIP

jz | Bislang wird der Gesundheitsbereich sträflich vernachlässigt, wenn es um die öffentliche Auseinandersetzung mit TTIP, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, geht. Was hinter den Kulissen der Verhandlungen besprochen wird, ist bis dato nicht bekannt – obwohl die EU-Kommission sich mehr Transparenz auf die Fahne geschrieben hat. Professor Dr. Hilko J. Meyer von der Frankfurt University of Applied Sciences präsentierte beim ApothekenRechtTag eine Einordnung des umstrittenen Abkommens in die allgemeine Außen- und Handelspolitik der EU und setzte diese ins Verhältnis zu den Regelungen im Gesundheits­wesen.

Pof. Dr. Hilko J. Meyer

Das TTIP-Bild, das sich in der Öffentlichkeit derzeit bietet, ist eine eigenartige Mischung aus großer Gelassenheit auf der einen und Hysterie auf der ­anderen Seite. „Dieses Bangen und Hoffen kann auch auf die Apotheker gespiegelt werden“, erklärte Meyer – überwiegend befürchten sie, dass durch eine Deregulierung bestehender apothekenrechtlicher Vorschriften das Fremdbesitzverbot einmal mehr zur Debatte stehen könnte.

Freihandel hat eine lange ­Geschichte

Aber was hat es mit dem Freihandel eigentlich auf sich? Sein Anfang geht auf die Idee einer neuen Weltwirtschaftsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen für den Warenverkehr (GATT) wurde 1948 als erstes multilaterales Freihandelsabkommen geschlossen. Es regelt das Verbot staatlicher Handelsbeschränkungen, die Senkung von Zollsätzen sowie die Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung. Es folgten weitere multilaterale Abkommen, etwa 1995 – das Jahr, in dem die WTO ­gegründet wurde – das GATS- und das TRIPS-Abkommen, die die Bereiche Dienstleistungen bzw. handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums regelten. Anfang der 2000er-Jahre geriet die Erfolgsgeschichte der Freihandelsabkommen ins Stocken, nachdem sich die Industrieländer nicht mit den Entwicklungsländern einigen konnten.

2007 entwickelte die EU sodann eine neue Strategie: die sogenannten WTO plus-Abkommen, zu denen auch TTIP und CETA (Freihandelsabkommen mit Kanada) gehören. Weil man in den ­Verhandlungen über multilaterale Abkommen nicht recht weiter kam, setzte man nun verstärkt auf bilaterale Freihandelsabkommen. Seit 2012 gibt es überdies eine weitere neue Entwicklung: Abkommen werden einfach mit den Staaten geschlossen, die bereit für entsprechende Verhandlungen sind. „Wir nehmen nicht mehr jeden mit, sondern nur noch die Gutwilligen“, umschrieb Meyer die Einstellung der EU. Als Beispiel nannte er TiSA, ein Abkommen über Dienstleistungen, das die EU mit 21 weiteren Staaten völlig geheim verhandelt – insgesamt ­machen die verhandelnden Staaten 70 Prozent des Welthandels aus.

Wettlauf um Investitionsschutz

Heftig umstritten im Zusammenhang mit TTIP ist unter anderem der Investitionsschutz. Hier wird befürchtet, dass Unternehmen politische Entscheidungen außerhalb des regulären Justizsystems anfechten könnten, wenn sie ihr Interesse eingeschränkt bzw. den Wert ihrer Investition geschmälert sehen, etwa Pharmaunternehmen oder Betreiber von Apothekenketten. Abkommen für den Investorenschutz bestehen ebenfalls seit Langem – und in großer Zahl. „Deutschland war das erste Land, das in diesem Bereich ein bilaterales Investitionsschutzabkommen geschlossen hat“, erläuterte Meyer – und zwar 1959 mit Pakistan. Die Amerikaner begannen erst 23 Jahre später, derlei Abkommen zu schließen. 2011 existierten weltweit bereits rund 3000 Investitionsschutzabkommen. „Es gibt inzwischen so eine Art Wettlauf um Investitionsschutzabkommen“, konstatierte Meyer.

Besonderheiten bei TTIP

Das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA ist in seiner Dimension deshalb so bedeutend, weil die beiden Vertragspartner global die größten Marktwirtschaften mit den stärksten Unternehmen, Banken und Währungen sind. Zudem bestimmen sie schon jetzt die Regeln des Welthandels – so hat die USA bereits 57 bilaterale Investitionsschutzabkommen, die EU-Mitgliedstaaten 1.228 (Deutschland allein 114) und gemeinsam machen USA und EU 75 Prozent der weltweit bekannt gewordenen Staat-Investor-Schiedsverfahren aus. TTIP würde insoweit einen gewaltigen Wirtschaftsblock schaffen, Impulse für die WTO-Verhandlungen geben und vermutlich auch die Standards für Abkommen mit China und dem Rest der Welt setzen. Allerdings, so Meyer, hätten USA und EU auf vielen Feldern auch unterschiedliche Interessen – und seien es beide gewohnt, den Ton bei Verhandlungen anzugeben. Deshalb sei es weder für die USA noch für die EU-Kommission einfach, sich auf Verhandlungen in Augenhöhe einzulassen.

Europäische Befürchtungen

Auf europäischer Seite wird insbesondere befürchtet, dass Standards abgesenkt und dem Vorsorgeprinzip – im Vergleich zum in den USA praktizierten Nachsorgeprinzip – der Rücken ­gekehrt wird. Für den Gesundheitsbereich gilt es daher zu klären, wer die Grenzen zwischen einem Handelshemmnis und einem legitimen Allgemeinwohlbelang bestimmt. Aber auch die achte Verhandlungsrunde, die ­Anfang Februar in Brüssel stattfand, brachte in dieser Hinsicht keine neuen Erkenntnisse, berichtete Meyer. Beiderseits wurde wiederholt betont, dass keine Standards abgesenkt oder Regelungsmöglichkeiten eingeschränkt, wohl aber Regulierungsverfahren ­verbessert und unnötige Hemmnisse eliminiert werden sollen. Ein gemeinsamer Text mit konkreterem Inhalt soll nun erarbeitet werden.

Wer entscheidet über TTIP?

Bislang noch völlig offen ist, wer für die europäische Seite am Ende über das Abkommen entscheiden wird. Die Meinungen dazu, wer das Abkommen letztendlich ratifizieren muss, gehen auseinander: Wenn es sich um ein „reines“ EU-Abkommen handelt, wovon die EU-Kommission ausgeht, würde TTIP durch Rat und Europäisches Parlament ratifiziert – die Parlamente der Mitgliedstaaten dürften dann nicht mit­entscheiden und hätten kein Veto-Recht. Auf deutscher Seite geht man hingegen davon aus, dass es sich um ein „gemischtes“ Abkommen handelt, weil die EU für manche der zu vereinbarenden Punkte keine Zuständigkeit hat – dann müssten sowohl die EU als auch jeder Mitgliedstaat das Abkommen nach ihren jeweiligen Verfahren ratifizieren. Abzuwarten bleibt, welche Meinung sich durchsetzen wird.

Keine Entwarnung für Apotheken

Entwarnung für den Apotheken- und Arzneimittelbereich konnte Meyer letztlich nicht geben. Die Regelungen des Apothekenwesens gelten weiterhin als Hindernisse des freien Handels (Apothekenpflicht), des freien Dienstleistungsverkehrs (grenzüberschreitende Information, Beratung) sowie des freien Marktzugangs für Investitionen (Fremdbesitzverbot). Das zeige sich unter anderem an den massiven Auflagen für Griechenland, Italien und andere notleidende Euro-Länder. Auch im Hinblick auf das Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an die ABDA, das vor einiger Zeit bekannt geworden war (siehe AZ 2015, Nr. 9), zeigte er sich skeptisch: Der Hinweis des Ministeriums, bei den TTIP-Verhandlungen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Regelung aufgenommen ­werde, die die bestehenden deutschen Einschränkungen im Bereich des Apothekenrechts aufweichen, bedeute „im Grunde gar nichts“, betonte Meyer. Nur weil man nichts über bestimmte ­Vorgänge wisse, könne man keine ­Entwarnung geben. |

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