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Diskussion um ärztliche Schweigepflicht
Vor dem Hintergrund der Germanwings-Katastrophe wird nun über eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht für Angehörige sensibler Berufsgruppen diskutiert. Eine solche forderte der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer. Die Bundesärztekammer warnt davor, vorschnelle politische und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Die ärztliche Schweigepflicht sei ein hohes Gut und für alle Bürger in Deutschland ein Menschenrecht. Der 27 Jahre alte Copilot des Germanwings-Unglücksfluges 4U 9525 soll seinem Arbeitgeber nach Erkenntnissen der Ermittler eine Erkrankung verheimlicht haben. Für den Tag des Absturzes war er krankgeschrieben.
Werbeverbot für „Pille danach“
Der Bundesrat hat am 27. März das 5. SGB IV-Änderungsgesetz passieren lassen. Das Gesetz dient als Omnibus für weitere Regelungen zur „Pille danach“. Nach der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass das nunmehr rezeptfreie Notfallkontrazeptivum für junge Frauen weiterhin von der GKV bezahlt wird. Zudem forderte er ein Werbeverbot für die „Pille danach“. Nun sind die Erstattungsregeln und das Werbeverbot fast unter Dach und Fach. Der Bundespräsident muss das Gesetz noch ratifizieren und offiziell verkünden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist Mitte April zu rechnen.
Arzneimittel sind häufige Fehlerquelle
Falsche Medikamentengaben sind eine häufige Fehlerquelle in Krankenhäusern. Derartige Fehler zu minimieren, ist das Ziel einer Arbeitsgruppe des Frankfurter Universitätsklinikums. Sie hat ein Programm für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit erarbeitet. Fehler und Beinahe-Fehler werden dabei – anonym und freiwillig – in einem Register gesammelt. Ende des Jahres soll die Technik mithelfen, dass Menschen weniger Fehler machen: Alle Verordnungen werden dann als Teil der elektronischen Patientenakte in ein System eingespeist. Das Computerprogramm schlägt Alarm, wenn der Patient das falsche Medikament bekommt, wenn etwas nicht richtig dosiert ist oder sich verschiedene Präparate nicht miteinander vertragen.
Zum Impfen in dieApotheke
Ab Herbst dürfen Apotheker im Schweizer Kanton Zürich impfen. Das sieht eine entsprechende Verordnung der Gesundheitsdirektion vor, die noch vor den Sommerferien beschlossen werden soll. Danach sollen Apotheker Personen über 16 Jahre gegen Grippe, Hirnhautentzündung sowie Hepatitis A und B impfen dürfen. Um eine entsprechende Impfbewilligung zu erhalten, müssen Apotheker eine zweieinhalbtägige Weiterbildung absolvieren und regelmäßig Auffrischungskurse besuchen.
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