DAZ aktuell

Aut idem gilt für alle Patienten

Petitionsausschuss berät über Ausnahmen für Parkinsonpatienten

Berlin (ks) | Die Aut-idem-Regelung hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Für einzelne Patientengruppen Ausnahmen zu schaffen – speziell für Parkinsonpatienten – hält sie nicht für nötig. Das stellte Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), am 15. Juni bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages klar.

Der Petent, der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, verwies darauf, dass Parkinson-Patienten ­besondere Probleme mit ihrer Magen-Darm-Motorik haben. Also genau dort, wo die meisten Medikamente aufgenommen werden. Die Patienten müssten im Verlauf ihrer Erkrankung immer wieder neu eingestellt werden – in der Regel stationär. Doch wenn die richtige Medikation mühsam gefunden sei und der Patient entlassen werde, bestehe die Gefahr, dass er später in der Apotheke ein anderes Präparat bekomme. Generika enthielten zwar die gleichen Wirkstoffe, dürften aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen. Das sei für die meisten Patienten kein Problem, für Parkinsonkranke ­jedoch nicht verkraftbar. Den Ärzten und Apothekern will Mehrhoff die Verantwortung nicht zuschieben: Ärzte hätten Angst vor Regressen, wenn sie das Aut-idem-Kreuz regelmäßig nutzen, und Apotheker könnten nicht jedes Mal pharmazeutische Bedenken geltend machen.

Widmann-Mauz erklärte allerdings, das BMG sehe keinen Änderungsbedarf an der bestehenden Regelung. Sie verwies darauf, dass der Gesetzgeber kürzlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen hat, Wirkstoffe, die von der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen werden sollen, zu benennen. Der Gesetzgeber gebe hier nur den Rahmen vor – der G-BA regele in seiner Arzneimittel-Richtlinie Genaueres. Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein; es führe lediglich die Rechtsaufsicht.

Ihrer Aussage, dass von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge ebenfalls nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einem häufigen Austausch. Was die Substitutionsausschlussliste angeht, erklärte er, die Bewertung von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“. Dies gelte aber nicht für Parkinsonpatienten. Für sie geht es nämlich nicht um einen speziellen Wirkstoff, der von der Substitution ausgeschlossen werden sollte, sondern um ihre gesamte Medikation.  |

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