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Auf der Suche nach einer einheitlichen Lösung­

AMVV-Änderung: Viele Kassen setzen vorerst auf Friedenspflicht

BERLIN (jz) | Nach wie vor gibt es keine einheitliche Regelung, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit Rezepten, die nicht den neuen Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechen, umgehen. Nach und nach erklären einzelne Kassen, vorübergehend auf Retaxierungen zu verzichten, wenn der Vorname des Arztes und/oder die Telefonnummer, unter der er erreichbar ist, fehlen.
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Unklar ist nach wie vor, wie gesetzliche Krankenkassen mit Rezepten umgehen, die nicht den Vorgaben der neuen AMVV entsprechen. Viele verzichten vorübergehend auf Retaxierungen. Die BKKen suchen noch nach einer einheit­lichen Lösung.

Die jüngsten Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erhitzen weiterhin die Gemüter. Seit dem 1. Juli müssen Rezepte auch den Vornamen des Arztes sowie die Telefonnummer, über die die verschreibende Person erreichbar ist, enthalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1). Auf zahlreichen Rezepten fehlen diese Angaben allerdings, weil Ärzte die Formvorgaben nicht flächendeckend umsetzen. Viele Apotheker fürchten daher Retaxationen. Keine Einigkeit herrscht bislang darüber, wie mit dem Fehlen der Angaben umzugehen ist.

Viele Kassen verzichten vorerst auf Retaxierung

Bislang haben neben dem Ersatz­kassenverband vdek auch die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Knappschaft-Bahn-See angekündigt, auf Retaxierungen zu verzichten – zumindest bis zum 30. September. Bis dahin soll es eine endgültige ­Lösung geben. Darauf setzen auch die Innungskrankenkassen, wie ein Sprecher der IKK classic bestätigte. Nicht nur die IKK classic, sondern alle Innungskrankenkassen hätten sich ohne Ausnahme zu einem temporären Retaxverzicht bereit erklärt.

Die Schwenninger Krankenkasse handhabt es ebenso: Die Überarbeitung der AMVV habe zu Nachfragen von Apotheken geführt, hieß es dort. Um eine reibungs­lose Versorgung zu gewährleisten, verzichte man bis Ende September auf Retaxationen. Allerdings spricht die Schwenninger mit diesem Retax-Verzicht nur für sich selbst, denn eine grundsätzliche Entscheidung für alle Betriebskrankenkassen gibt es noch nicht.

Abstimmung und Gespräche

Beim BKK Dachverband ist man noch in der Abstimmung. Eine Sprecherin verweist darauf, dass drei der vier Landesverbände – Bayern, Süd (Hessen und Baden-Württemberg) und Mitte (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) – ihren Mitgliedskassen empfohlen hätten, während des dreimonatigen Übergangszeitraums nicht zu retaxieren. Eine Rückmeldung des Landesverbands Nordwest (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) stand bei Redaktionsschluss noch aus. Allerdings: „Eine verbindliche Zusage eines Verzichts kann jedoch nicht erfolgen“, betonte die Sprecherin.

Am 30. Juli wollen sich Apotheker- und Kassenvertreter wieder an einen Tisch setzen, um unter anderem über eine einheitliche Regelung für die aktuelle AMVV-Problematik zu sprechen. Abzuwarten bleibt, ob und auf welches Vorgehen sie sich einigen werden. |

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