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Espresso oder lieber Latte macchiato?

Das „Cafeteria-Modell“ als Vergütungsform

Neben einer festen Vergütung gewinnen flexible Entgeltbestandteile an Bedeutung. Individuelle Wahlmöglichkeiten sorgen für mehr ­Zufriedenheit. Gut zu wissen: ADEXA – die Apothekengewerkschaft hat einige Punkte sogar ­tariflich fixiert.

Geld allein war gestern: Beim so­genannten „Cafeteria-Modell“ haben Angestellte die Möglichkeit, neben r­egulären Bezügen zusätzliche Gratifikationen über ein Punktesystem auszuwählen – wie bei einem Menü in der Kantine. Es gibt direkte Leistungen (Versicherungen, Arbeitgeberdarlehen, Zusatzgehälter), Sachleistungen (Kinderbetreuung), geldwerte Leistungen (Sportprogramme, Firmenwagen, Zusatzurlaub, Weiterbildung) sowie Sonderzeitleistungen (Sabbatical). Ihre Punktezahl bestimmt letztlich, welche Komponenten zur Verfügung stehen.

Maßgeschneiderte Vergütungen

Für Angestellte hat das „Cafeteria-Modell“ mehrere Vorteile. Sie erhalten eine angemessene Honorierung ihrer Motivation und Leistungsbereitschaft – Boni werden nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Aufgrund der zeitlich befristeten Wahlmöglichkeiten passen entsprechende Vergütungen besser zur aktuellen ­Lebenssituation.

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Kostenlose Speisen und Getränke während der Arbeitszeit gehören zu den flexiblen Entgeltbestandteilen.

Wenn Arbeitgeber lediglich mehr Geld ausschütten, führt das bei ­ungünstiger Steuersituation nicht ­unbedingt zu mehr Netto vom Brutto. Sachbezüge sind in Teilen steuerfrei. Unternehmen wiederum senken ihre Fluktuationsrate, indem sie ­Angestellte durch solche Leistungen langfristig an die Firma binden. Bleibt als Kehrseite, dass manche Kolleginnen und Kollegen wenig vom großen Kuchen abbekommen.

Vorteile für alle Angestellten

Grund genug für ADEXA, einzelne Komponenten wie die arbeitgeber­finanzierte betriebliche Altersvorsorge auch tariflich zu verankern. Im Kammerbezirk Nordrhein kommen Komponenten der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) mit hinzu. Ein Jahresarbeitszeitkonto mit Freizeitausgleich schafft ebenfalls Flexibilität. Darüber hinaus profitieren alle Angestellten von der Freistellung für fachliche Fortbildung nach § 12 BRTV. Weitere Möglichkeiten jenseits des Tarifvertrags sind Tank­gutscheine, Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr, vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten in der Apotheke oder finanzielle Gratifikationen. Auch die private Nutzung von Firmenfahrzeugen wird teilweise praktiziert. |

Michael van den Heuvel

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