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DAZ aktuell
Zahlreiche Generika-Zulassungen ruhen
BfArM setzt EU-Beschluss um – 54 Präparate nicht mehr verkehrsfähig
Betroffen sind verschiedene Wirkstärken folgender Präparate: Irbesartan und Irbesartan/Hydrochlorothiazid Welding Filmtabl., Levetiracetam beta Filmtabl., Lupamadazine Retardtabl., Pramipexol beta Tabl., Repaglinid Mylan Tabl., Ropirinol Accord Filmtabl., Valsartan beta Filmtabl., Valsartan/HCTZ Fair-Med Healthcare Filmtabl. sowie Venlafaxin Basics Hartkapseln.
Dabei sind nur die Präparate der genannten Hersteller in der in der Liste genannten Darreichungsform nicht mehr verkehrsfähig, da der Beschluss die konkrete Zulassung eines Herstellers betrifft, nicht den Wirkstoff allgemein. Zu beachten ist außerdem, dass nicht alle aufgeführten Präparate in Deutschland im Handel waren.
Sonderstatus für Tacrolimus-Präparate
Einen Sonderstatus hat das BfArM drei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tacrolimus eingeräumt, da dieser Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste steht und nicht ausgetauscht werden darf. Daher bleibt Tacpan® in den Stärken 0,5 mg, 1 mg und 5 mg vorerst verkehrsfähig, obwohl die Europäische Kommission ein Ruhen der Zulassung angeordnet hat. Der Hersteller Panacea Biotech hat nun zwölf Monate Zeit, die Bioäquivalenz seiner Tacrolimus-Präparate zu belegen.
17 Arzneimittel, die sich auf der Liste des BfArM befinden, sind in der Aufstellung der Europäischen Kommission nicht zu finden. Grund dafür ist, dass bei diesen Arzneimitteln die Zulassung zwar bereits erloschen ist, sie aber wegen besonderer nationaler Regelungen in Deutschland noch über einen begrenzten Zeitraum „abverkauft“ werden durften, heißt es in einer Pressemeldung des BfArM. Um diesen Abverkauf zu stoppen, wurde aber auch für sie eine der Ruhensanordnung inhaltlich entsprechende Regelung ausgesprochen.
Das Ruhen der jeweiligen Zulassungen kann vom BfArM jederzeit aufgehoben werden, sobald die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen durch Vorlage neuer Daten die Bioäquivalenz ihrer Arzneimittel neu nachweisen. Einige Hersteller haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Daher wird bei diesen Präparaten die Ruhensanordnung der Europäischen Kommission nicht angewendet.
Keine Gesundheitsgefahr
Das BfArM betont, dass aktuell keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren durch die betroffenen Generika vorliegen. Deshalb sei auch kein Rückruf auf Patientenebene geplant. Sowohl BfArM als auch die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) weisen darauf hin, dass Patienten die Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden sollen. |
Die gesamte Liste (Stand: 21.08.2015) finden Sie unter „Wichtige Mitteilungen“ auf den Seiten 98 und 99 dieser DAZ.
Die jeweils aktuelle Version der Liste finden Sie unter www.bfarm.de/gvk
Weitere Informationen finden sich auch unter www.abda.de/ruhende-zulassungen
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