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Retax-Verhandlungen gescheitert – DAV ruft Schiedsstelle an

daz | Die von Apothekern bei der Umfrage von Hans Rudolf Diefenbach im Zusammenhang mit Hochpreisern genannte Furcht vor Nullretaxationen ist nicht aus der Luft gegriffen. Und leider zeichnet sich derzeit auch keine Lösung für das Problem ab, denn die Gespräche zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über eine Regelung zur Vermeidung von ungerechtfertigten Retaxationen im Rahmenvertrag sind fehlgeschlagen. Am 9. September hat der DAV mitgeteilt, dass beide Seiten nach einem Spitzengespräch „gemeinsam“ das Scheitern festgestellt hätten. Zugleich kündigte der DAV an, nun die Schiedsstelle anzurufen.

Bei mehreren Treffen hatten DAV und GKV-Spitzenverband versucht, eine einvernehmliche Einigung zu finden – so, wie es der Gesetzgeber ihnen mit dem Ende Juli in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aufgegeben hatte. Doch die Gespräche verliefen schwierig und es zeichnete sich schon länger ab, dass die eingeräumte Zeit bis Anfang nächsten Jahres für eine ­Einigung nicht ausreichen würde. „Es ist einmal mehr ein Signal dafür, dass die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen momentan schwierig ist“, kommentiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Interview mit der DAZ das Scheitern der Gespräche (siehe S. 20f).

Es könnte in mehrerer Hinsicht für Probleme sorgen. So auch im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli geänderten Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), nach der Rezepte sowohl den Vornamen als auch die Telefonnummer des ausstellenden Arztes enthalten müssen. Die Änderung sorgte insbesondere in der Anfangszeit für einigen Mehraufwand, denn nicht jeder Arzt war sich der Neuerungen bewusst. Viele Krankenkassen erklärten, in Fällen, in denen die Angaben fehlten, für eine Übergangszeit auf Retaxationen zu verzichten – doch diese läuft Ende September aus. Bislang hat nur die Techniker Krankenkasse (TK) ­angekündigt, bis Ende März von Retaxierungen abzusehen.

Der DAV will angesichts dieser Problematik nun die im Rahmen der Selbstverwaltung gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, anrufen und somit frühzeitig das Schiedsverfahren auslösen. Nähere Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten und -inhalten gibt es jedoch nicht: Beide Seiten haben Stillschweigen vereinbart, um, wie es heißt, „das anstehende Schiedsverfahren nicht zu belasten“.

Unterdessen wird das Thema Retax die Apothekerschaft beim anstehenden Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf beschäftigen. Mehrere Anträge ranken sich um die leidvolle Problematik. Eine Delegiertengruppe um die Berliner Apothekerin Dr. Kerstin Kemmritz und den früheren Hessischen Verbandsvize Dr. Hans Rudolf Diefenbach fordert die nachträgliche Heilbarkeit von Formfehlern. Fehlende Angaben oder Unterlagen sollten nachgereicht werden dürfen, sofern die zur Abgabe notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Belieferung vorlagen, heißt es. Teil-/Vollabsetzungen seien eine „völlig unkalkulierbare und unverhältnismäßige Belastung“ für Apothekeninhaber.

Auch der Apothekerverband Brandenburg sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert „Schluss mit Nullretaxationen wegen Formfehlern“. Die Praxis der Vollabsetzung bei Formfehlern gefährde die Versorgungssicherheit. Eine Retaxierung über den den Kassen tatsächlich erstandenen Schaden hinaus sei inakzeptabel und müsse ausgeschlossen werden.

Bremer Apothekerverband und Apothekerkammer Bremen fordern gemeinsam, von Retaxationen in den Fällen abzusehen, die durch vom Arzt zu vertretende Formfehler bedingt sind. Die Erwartung von Retaxationen sei inzwischen fester Bestandteil des Apothekenalltags und führe dazu, dass der Apotheker seinen eigentlichen pharmazeutischen Kernkompetenzen kaum mehr nachkommen könne. Daher fordert der Berliner Apotheker-Verein den Gesetzgeber in einem Antrag auf, sicherzustellen, dass die verschreibende Person die Anforderungen der AMVV vollumfänglich erfüllt. 

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