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Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten

Teil 3: Rückkehrrecht auf Vollzeit

Es gibt Phasen im Leben, da ist es sinnvoll, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Wer jedoch dauerhaft auf niedrigem Niveau bleibt oder bleiben muss, hat schlechte Karten.

„Die Arbeitswelt muss sich viel stärker auf das Leben einstellen“, mahnte die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Elke Hannack auf einer familienpolitischen Tagung im Dezember. In die eine Richtung – Teilzeitangebote und entsprechende gesetzliche Ansprüche – haben sich Unternehmen und Politik schon bewegt. Aber der Weg zurück zur Vollzeit ist ein Problem. Teilzeitstellen und Minijobs sind gerade für viele Frauen eine Einbahnstraße: Aufstiegsmöglichkeiten gehen verloren, das Einkommen ist niedrig, und die Rentenansprüche sind oft zum Heulen.

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Die Große Koalition will zwar ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit schaffen. Doch liegt bisher kein Gesetzesentwurf vor. Außerdem steht zu befürchten, dass das Recht auf Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten begrenzt wird – wie beim Teilzeit- und Befristungsgesetz. In kleinen Be­trieben seien Arbeitnehmer in einer schwachen Position, kritisierte daher Hannack. Das gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von ­Pflege und Beruf (siehe DAZ 1/2, S. 73) und beim Kün­digungsschutz.

Minijobs: nichts für die Dauer

Mit der Ausweitung von Minijobs wollte die Politik für Frauen, Langzeitarbeitslose u. a. den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Doch viele Menschen – gerade Frauen – ­bleiben dauerhaft in den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen hängen. Die Tatsache, dass Minijobber seit 2013 einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen müssen, ist da nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung. Zumal es immer noch die Möglichkeit gibt, sich von dieser Versicherungspflicht zu befreien.

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Experten und Teilnehmer der Tagung waren sich einig, es sei ein wichtiges Ziel, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit umzuwandeln. Dieses Thema müsse auch den Männern am Herzen liegen, so Hannack. Bisher sei es viel zu oft noch so, dass der gut­situierte Facharbeiter Vollzeit arbeitet und seine Frau einen Minijob lediglich wegen der Selbstbestätigung und sozialen Kontakte ausübt.

Familienministerin Manuela Schwesig betonte, es gehe nicht darum, die Menschen „zu bekehren“. Vielmehr wolle sie denjenigen Paaren Unterstützung anbieten, die ein ausgewogeneres Verhältnis von Beruf und Familienarbeit anstreben. Allerdings müsse die Politik auch ehrlich sein und „den Frauen sagen, die sich für das Einverdienermodell entscheiden, was passiert, wenn die Beziehung scheitert.“

Frauenquote schafft Vorbilder

Durch die im Dezember verabschiedete Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen erhofft sich Schwesig, dass berufstätige Frauen mit Familie in Spitzenpositionen in der Öffentlichkeit stärker präsent werden und damit als Vorbild dienen. Allerdings gibt die Ministerin – vermutlich aus eigener Erfahrung – auch zu, dass man den Spagat zwischen Familie und Beruf nicht völlig auflösen könne. Dies zu ­behaupten sei „eine Lebenslüge“.

Laut Hannack wollen Unternehmen zwar mehr Frauen, aber nicht in Führungspositionen. Dabei sei Vereinbarkeit ein Wettbewerbsvorteil. Vielleicht gilt dies noch nicht in der Beziehung zum Kunden, aber zumindest beim Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte. |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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