Die Seite 3

Nachweispflichten

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur der DAZ

Die Diskussion um eine „Fortbildungspflicht“ für Apothekerinnen und Apotheker gibt es schon lange, mal schwärt das Thema eher subkutan, mal flammt es auf – so wie diese Woche, als Bundesapothekerkammerpräsident Kiefer einen öffentlichen Vorstoß unternahm (s. Seite 14).

Dabei ist der Ausdruck „Fortbildungspflicht“ eigentlich falsch (weshalb ihn Kiefer auch nicht verwendet hat), denn eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung findet sich in den Berufsordnungen schon heute. Und doch trifft das Wort den Kern der Diskussion: Denn heute handelt es sich um eine „Pflicht“, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird und deren Nichteinhaltung nicht einmal theoretisch sanktioniert ist.

Kiefers vorgebrachtes Hauptargument ist einleuchtend: Ja, es ist ein Widerspruch, dass man zwar während bzw. nach Studium und PJ insgesamt drei staatliche Prüfungen ablegen muss, danach aber jahrzehntelang im Beruf stehen kann, ohne dass Irgendjemand überprüft, ob man seine Kenntnisse und Fertigkeiten eigentlich auf dem Stand der Zeit hält.

Wirklich interessant ist jedoch der Anlass, zu dem Kiefer diese Diskussion (neu) anschiebt: die Eröffnung der Fortbildungswoche der Bundesapothekerkammer, vor einem Kongresssaal, voll besetzt mit Fortbildungswilligen. Und bei allen Lästereien über Kongresse in Ski- oder Kurorten muss man doch Eines festhalten: Selbst bei strahlendem Sonnenschein sind die Vorträge (zum stetigen Erstaunen der Referenten aus angrenzenden Fachgebieten) immer gut besucht. Auch die Interpharm, die Anfang März in Hamburg stattfinden wird, demonstriert jedes Jahr aufs Neue, wie geradezu fortbildungshungrig Apothekerinnen und Apotheker sind. Erwähnenswert ist dabei durchaus auch, dass diese Kongresse ohne Industrieunterstützung, wie sie zumindest in der Vergangenheit bei den ärztlichen Kollegen nicht unüblich waren, auskommen. Apothekerinnen und Apotheker „opfern“ also nicht nur ihre Zeit, sondern geben auch nicht unerhebliche Summen für ihre Fortbildung aus.

Und es werden nicht nur die großen mehrtägigen Fortbildungskongresse besucht. Auch die unzähligen größeren und kleineren regionalen Fortbildungen der Apothekerkammern sind ausgesprochen gefragt, regionale Apotheker­tage haben oft einen Fortbildungsteil (um die Teilnahme attraktiver zu ­machen!) und viele Apothekerinnen und Apotheker, ob selbstständig, angestellt oder in Elternzeit, und auch PTA leisten sich ein eigenes Abonnement einer Fachzeitschrift.

Nun könnte man argumentieren: Wenn sich die Apothekerinnen und Apotheker sowieso so vorbildlich fortbilden, müssen sie die Nachweispflicht ja nicht fürchten. Und tatsächlich lassen die langen Schlangen von Pharmacon-Teilnehmern, die sich nach dem Vortrag ihre Anwesenheit testieren lassen und die große Zahl ausgefüllter Fragebögen bei der Interpharm und für „Lernen und Punkten“-Beiträge in der DAZ darauf schließen, dass ein erheblicher Teil der Pharmazeuten seine Fortbildungsbemühungen auch heute schon zertifizieren lässt und jederzeit nachweisen kann.

Ob aber nun ausgerechnet ein Berufsstand, der sich schon freiwillig so viel fortbildet, eine Nachweispflicht braucht – das wird die von Kiefer angestoßene Diskussion ergeben.

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