DAZ aktuell

Wettbewerbszentrale klagt gegen AEP

Konditionenpolitik des Arzneimittelgroßhandels wird Sache der Gerichte

BERLIN (lk) | Die Wettbewerbszentrale hat als Reaktion auf die unterbliebene Unterlassungserklärung des Großhändlers AEP jetzt eine Folgeklage angekündigt. Damit müssen sich in Kürze die Gerichte mit der Konditionenpolitik des Arzneimittelgroßhandels beschäftigen. Die Klageschrift werde derzeit ­vorbereitet, so die Wettbewerbs­zentrale. Vermutlich werden sich die Richter dann nicht nur mit den AEP-Skonti befassen. AEP hat bereits angekündigt, Zeugen zu ­benennen und Beweise für Verstöße von Wettbewerbern im Zuge des Prozesses vorzulegen.
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Wie der Würfel fällt? Die Rabatte und Skonti des Pharmagroßhändlers AEP sind der Wettbewerbszentrale ein Dorn im Auge. Der Fall soll vor Gericht gehen – und wird dann wohl auch Auswirkungen auf andere Großhändler haben.

Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter gibt es in der Arzneimittelpreisverordnung keinen Spielraum für eine Skonto-Gewährung über den Höchstzuschlag hinaus. Großhändler könnten nur Rabatte im Umfang des prozentualen Aufschlages von 3,15 Prozent ­gewähren. Eine höhere Skonto-Ge­währung sei wettbewerbswidrig.

„Auch nach nochmaliger Überprüfung sehen wir keine Veranlassung, die von Ihnen verlangte Unterlassungserklärung abzugeben“, heißt es im Antwortschreiben von AEP an die Wettbewerbszentrale. Im Gegensatz zu zahlreichen Wettbewerbern befinde sich AEP mit seinen Konditionen „im Einklang mit allen einschlägigen Gesetzen“.

Rabatte und Skonti sind „gängige Praxis“

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat AEP die Vorlage von Beweisen angekündigt, die belegen sollen, dass andere Großhändler seit Jahren Rabatte und Skonti „in viel größerer Höhe“ zusagen. „Zeugen und andere Beweismittel“ gebe es genug, um auch „strafrechtlich“ bedenkliche Rabatte in einem möglichen Verfahren zu benennen. AEP schrieb in einem Brief an die Wettbewerbszentrale: „Auch haben wir eine umfangreiche Sammlung von Rechnungen des Wettbewerbs, anhand derer wir detailliert die gängige Praxis von Rabatten, Skonti und sonstigen ‚Zuwendungen‘ aufarbeiten können.“ In einem gerichtlichen Verfahren werde sich AEP mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, Aspekten, Zeugen und sonstigen ­Beweismitteln wehren. Die Wettbewerbszentrale geht von einer Verfahrensdauer von bis zu fünf Jahren bis zu einem höchstrichterlichen Urteil aus. Bis dahin kann AEP seine Konditionen weiter gewähren.

Wer steckt dahinter?

Zur von AEP geäußerten Vermutung, andere Großhändler steckten hinter dem Vorgehen der Wettbewerbszentrale, gab es keine Stellungnahme. Eine Liste der relevanten Vereinsmitglieder wollte die Wettbewerbszentrale aber nicht preisgeben. In der Branche ist es kein Geheimnis, dass der Großhandelsverband Phagro seit langen Jahren Mitglied der Wettbewerbszentrale ist. Branchenkenner gehen davon aus, dass alle großen Arzneimittelgroßhändler Mitglieder der Wettbewerbszentrale sind. Auch AEP ist Mitglied der Wettbewerbszentrale. |

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