DAZ/Schelbert

Deutscher Apothekertag 2015

Durchblick statt „Einblick 03/2015“ 

Ein Kommentar von Klaus G. Brauer

Warum ist man nicht dabei geblieben, die Forderung nach einer Erhöhung des Fixhonorars an die Forderung nach einer tragfähigen Berechnungsbasis zu koppeln? Einwände gegen eine solche Paket­lösung sind schwer zu finden – oder?

Dr. Klaus G. Brauer, Herausgeber der Deutschen Apotheker Zeitung

Auch in der Berufspolitik gilt: Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut. Richtig merkt man es erst, wenn man spürt, wie sie aufs Spiel gesetzt wird. Das tut weh. Und es schwächt uns gegenüber der Politik.

Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist das Affentheater um die lange fällige, aber bislang misslungene Erhöhung des Fixhonorars.

Was soll die Politik davon halten: Seit Jahren fordert die Apothekerschaft mit Verve eine regelmäßige Überprüfung und Dynamisierung ihres packungsbezogenen Fixhonorars. Es war nach der Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung 2004 nur einmal (nach neun Jahren, zum Jahresbeginn 2013) von 8,10 Euro auf 8,35 Euro (jeweils ohne Berücksichtigung des GKV-Kassenabschlags) erhöht worden – also um lächerliche 3%.

Überraschenderweise ließ die ABDA in ihrem Quartalsinformationsdienst „Einblick 03/2015“ im August dann aber verlauten, dass und warum „sie die Forderung nach einem höheren Fixum momentan nicht (mehr) erhebt“. Wie bitte? Grund sei die Methodik, nach der das Bundeswirtschaftsministerium den Anpassungsbedarf berechnet. Sie führe dazu, dass das Apothekenfixum ­aktuell sogar sinken müsse. Denn Kostensteigerungen werden nach der vom Wirtschaftsministerium angewandten Methode nur anerkannt, sofern sie größer sind als die Roh­ertragssteigerungen – auch wenn diese sich zum Beispiel ergeben, weil mehr Packungen (d. h. mehr Arbeit) zu bewältigen waren. Die Honorierung gleicher Arbeit bliebe also bis zum Sankt Nimmerleinstag auf dem gleichen Niveau eingefroren.

Diese Absurdität war allerdings auch schon zu Zeiten bekannt, als die ABDA munter und nachdrücklich ihre berechtigte Forderung nach Erhöhung des Fixhonorars in die Politik trug. Es war deshalb ein handwerklicher Fehler, diese Forderung aufzugeben – und sei es auch nur zeitweise. Warum ist man nicht dabei geblieben, die Forderung nach einer Erhöhung des Fixhonorars an die Forderung nach einer tragfähigen Berechnungsbasis zu koppeln? Einwände gegen eine solche Paket­lösung sind schwer zu finden – oder?

Wo wir gerade bei handwerklichen Fehlern sind: Im ABDA-„Einblick“ wird der Eindruck erweckt, als sei die Erhöhung des Fixhonorars bundesratszustimmungpflichtig – was ja eine zusätzliche Hürde wäre. Paragraf 78 AMG macht aber gerade beim Fixhonorar eine Ausnahme. Danach ist eine Veränderung auch ohne Zustimmung des Bundesrats erlaubt. Das gilt nicht für die beiden anderen Forderungen, für die Erhöhung der Rezepturvergütung und die bessere Honorierung von Dokumentationspflichten zum Beispiel bei BtMs. Dort will die ABDA glücklicherweise trotzdem nicht locker lassen. Viel Glück!

DAV-Chef Becker hat die Brisanz des „momentanen“ Verzichts auf eine Erhöhung des Fixhonorars ­übrigens schnell erkannt. Er ist – obwohl dem Ganzen ein Beschluss des DAV-Vorstands zugrunde liegen soll – alsbald zurückgerudert. Trotzdem: Seine Verhandlungsposition ist erschwert – zumal die ABDA es nicht für notwendig gehalten hat, den misslungenen „Einblick“ zu korrigieren bzw. zurückzuziehen.

Erfreulich ist, dass neben Becker auch die Apothekertagsdelegierten, ABDA-Präsident Schmidt und Hauptgeschäftsführer Dr. Schmitz die Forderung nach einer Erhöhung des Fixhonorars explizit bekräftigt haben – statt mit „Einblick“ jetzt mit Durchblick.

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