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Hecken ist Chef über 1,2 Mrd. Euro

Am 15. Oktober hat sich der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konstituiert. Den Vorsitz hat Josef Hecken inne, der unparteiische Vorsitzende des G-BA. Von 2016 bis 2019 verteilt der Innovationsausschuss 1,2 Milliarden Euro, um neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetz­lichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss entscheidet über die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds und über die Vergabe selbst. Apotheker können zwar Anträge auf Fördermittel stellen, entscheiden aber über die Vergabe nicht mit. Sie sind weder im Innovationsausschuss vertreten noch voraussichtlich im Expertenbeirat.

Europäischer Berufsausweis kommt

Die EU will die Mobilität von Gesundheitsberufen innerhalb der Gemeinschaft erleichtern. Im ersten Schritt wird für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten ein „Europäischer Berufsausweis“ eingeführt. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Zertifikat, das die Anerkennung von Abschlüssen im Zielland belegt. In Deutschland hat die antragstellende Person künftig die Wahl zwischen dem neuen elektronischen Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren. Im Kern geht es um eine bürokratische Erleichterung: Apotheker können Anträge und Zeugnisse elektronisch hinterlegen, die von der im Herkunftsland zuständigen Behörde auf Vollständigkeit geprüft werden. Auf dieser Grundlage kann dann die im Zielland zuständige Behörde über die Anerkennung der Qualifikationen entscheiden.

Mehr orale Onkologika, mehr Beratung

In den letzten vier Jahren ist die Zahl der in öffentlichen Apotheken abgegebenen oralen Krebsmedikamente um etwa zehn Prozent gewachsen. Damit steigt auch der Beratungsaufwand für diese besonderen Arzneimittel. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer, betont: „Wenn Patienten ihre Krebsmedikamente eigenverantwortlich zu Hause einnehmen, ist die Beratung des Apothekers besonders wichtig“. Bei der Einnahme eines der rund 1000 unterschiedlichen Präparate seien teilweise komplexe Einnahmevorschriften zu beachten. Generell sollten Tabletten und Kapseln, die Zytostatika enthalten, als Ganzes eingenommen und nicht gekaut oder zerteilt werden. ­Kiefer: „Patienten sollten umfassend über die Medikamente informiert sein, um den größtmöglichen Nutzen aus der Therapie zu ziehen.“

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