Adexa-Info

Lohnsteuerermäßigung beantragen

Antragsfrist bis 30. November 2015

Abzugsfähige Ausgaben im Steuerjahr 2015 kann man mit der Steuererklärung im nächsten Jahr anmelden, muss sich dann aber gedulden, bis die Erstattung kommt. Wer jetzt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellt, erhält das Geld schon in diesem Jahr.
Foto: DOC RABE Media – Fotolia.com

Sie hatten in diesem Jahr hohe Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 1000 Euro überstiegen haben – z. B. durch Fahrtkosten oder Fortbildungsmaßnahmen? Ihre Sonderausgaben waren beträchtlich, z. B. die Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten? Dann können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), rät: „Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2015 sollte noch im November gestellt werden, denn dann werden die gesamten Ausgaben für 2015 im Dezember 2015 als Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Der Nettobetrag von Weihnachtsgeld und Dezembergehalt dürfte dann deutlich höher ausfallen.“

Voraussetzung ist, dass Ihre Sonderausgaben, Kosten für außergewöhnliche Belastungen, Kirchensteuern, Spenden und steuerbegünstigte Mitgliedsbeiträge sowie die Werbungskosten, die nicht vom Pauschbetrag abgedeckt sind, insgesamt 600 Euro übersteigen. Wenn Sie knapp unter der Grenze liegen, lohnt sich also vielleicht die Investition in aktuelle Fachliteratur. Bei einigen Ausgaben (z. B. Pauschbeträge für behinderte Personen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen) gibt es keine Mindestgrenze für den Freibetrag.

Das Finanzamt ermittelt auf Ihren Antrag hin den Ihnen zustehenden Freibetrag und teilt diesen Ihrem Arbeit­geber per elektronischem Abrufverfahren mit. Der BDL empfiehlt, den Arbeitgeber darüber zu informieren, damit dieser rechtzeitig seinen Steuerberater informieren kann.

Lassen Sie sich unterstützen

Den sechsseitigen Erstantrag (bzw. das zweiseitige Formular für Folgeanträge) findet man im Internet zum Download, z. B. unter www.formulare-bfinv.de.

Falls Sie sich aber nicht allein in den Steuerdschungel trauen, können Sie als Angestellte auch die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Als ADEXA-Mitglied können Sie und Ihre Familienangehörigen ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie ADEXA-Mitglied sind und halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit. Eine Suchfunktion für Beratungsstellen der BDL-Mitgliedsvereine in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bdl-online.de.

Im passwortgeschützten ADEXA-Mitgliederbereich auf www.adexa-online.de stehen weitere Steuertipps des BDL. |

Quelle: Pressemeldung des BDL vom 13.10.2015

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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