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- DAZ 46/2015
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Adexa-Info
Hinweis zur Sonderzahlung
Betrifft § 18 BRTV
Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung – ein tarifliches Bruttomonatsgehalt – ist unverändert, ebenso auch die Möglichkeit für den Arbeitgeber, bei – nachweislich! – betriebswirtschaftlichen Engpässen die Sonderzahlung um maximal 50 Prozent zu kürzen. Damit Sie als Angestellte von dieser Reduzierung Ihres normalen tariflichen Anspruchs nicht völlig überrascht werden, gilt jetzt: Die Kürzung ist nur mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen vor Fälligkeit zulässig.
Da die Sonderzahlung spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden und am vorletzten Banktag des Novembers auf dem Konto des Mitarbeiters während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen muss, heißt das für dieses Jahr: Bei Tarifbindung muss die Sonderzahlung am Freitag, dem 27. November 2015 ausgezahlt sein. Die Kürzung hätte damit spätestens am 30. Oktober angekündigt werden müssen. Sollten Sie ohne fristgerechte Mitteilung eine gekürzte Sonderzahlung erhalten, beträgt die Kürzung mehr als 50 Prozent oder sollten Sie Zweifel an der Notwendigkeit der Kürzung haben, wenden Sie sich als ADEXA-Mitglied bitte umgehend an die gewerkschaftliche Rechtsberatung (z. B. per E-Mail unter info@adexa-online.de).
Die Tarifvertragsparteien ADA und ADEXA sind sich im Übrigen einig, dass eine Kürzung nur einmalig zulässig ist. |
* Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) gilt für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Für Nordrhein gilt weiterhin der Rahmentarifvertrag (RTV) vom 1. 1. 2011; allerdings wurde die Vergütung des Nachtnotdienstes zum 1. Mai 2015 entsprechend dem Niveau des Bundesgebietes angehoben.
Abendsprechstunden
Arbeitsrechtliche Beratung, Infos über ADEXA und den direkten Kontakt zum hauptamtlichen Vorstand können Sie am Abend telefonisch zu folgenden Zeiten in Anspruch nehmen:
Rechtsberatung:
Montag: 19.00 - 21.00 Uhr Dragan Pavlovic Tel. 0 60 43 8 01 62 90 oder 01 70 7 410 5 65 (auch Mobbingberatung)
Dienstag: 20.00 - 22.00 Uhr RAin Iris Borrmann Tel. 0 40 80 77 93 06
Mittwoch: 20.00 - 21.00 Uhr Tanja Kratt Tel. 0 43 28 722630
Donnerstag: 20.00 - 21.00 Uhr RAin Minou Hansen Tel. 0 40 80 03 08 17
Freitag: 19.00 - 21.00 Uhr Dragan Pavlovic Tel. 0 60 43 8 01 62 90 oder 01 70 7 41 05 65 (auch Mobbingberatung)
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Rechtsschutzordnung darf ADEXA Rechtsauskünfte nur Mitgliedern erteilen. Auf unserer Website www.adexa-online.de können Sie online Mitglied werden.
Vorstandssprechstunde:
Dienstag: 20.00 - 21.00 Uhr Barbara Stücken-Neusetzer Tel. 0 30 3 61 00 66
Mittwoch: 20.00 - 21.00 Uhr Tanja Kratt Tel. 0 43 28 72 26 30
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