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DAZ aktuell
Lesung am Freitag, dem 13.
Bundestag berät Anti-Korruptionsgesetz
Eigentlich sollte sich das Plenum des Bundestages schon am 6. November erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen befassen. Die Korruption fiel kurzfristig vom Plan. Neuer Termin für die erste Lesung ist nun Freitag, der 13. November 2015.
Der Gesetzentwurf ist eine Folge einer Entscheidung des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 2012. Dieser hatte im sogenannten Ratiopharm-Fall festgestellt, dass Vertragsärzte, die von Pharmaunternehmen Geld annehmen und dafür deren Arzneimittel verordnen, nicht unter die bestehenden Korruptions-Strafttatbestände fallen. Denn niedergelassene Ärzte sind weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen – das wäre aber Voraussetzung für das Greifen des Tatbestands der Bestechlichkeit.
Mit der Neuregelung sollen neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Vorgesehen ist, dass die Annahme beziehungsweise das Versprechen von Vorteilen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. |
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