DAZ aktuell

Zuweisungen an Ärzte werden öffentlich

Ab 2016 setzen forschende Pharmaunternehmen den Transparenzkodex um

BERLIN (nk/ks) | Die Pharmaunternehmen in Deutschland wollen ab kommendem Jahr ihre Zahlungen an medizinische Fachkreise offen­legen. Doch zunächst müssen Ärzte zustimmen, dass ihre Namen und ihre Honorierung öffentlich werden.

Die enge Verbindung zwischen Pharmaindustrie und Ärzten oder anderen Mitgliedern medizinischer Fachkreise ist normal, die forschenden Unternehmen benötigen Know-how und Feedback aus der Praxis. Umgekehrt müssen Ärzte und Apotheker in der Therapie und Verordnung von Arzneimitteln stets auf dem besten Stand sein. Dennoch kam und kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Hersteller über das normale Maß hinaus versuchen – etwa durch üppige Honorare für den Vortrag eines Klinik-Professors oder die großzügige Vergütung eigentlich unnötiger Anwendungsbeobachtungen – Ärzte für sich gewogen zu machen.

Da die Branche in dieser Hinsicht ohnehin nicht das beste Image hat, unter­ziehen sich die Pharmaunternehmen schon seit einiger Zeit einer freiwilligen Selbstkontrolle. Vieles, was früher üblich war, ist mittlerweile nicht mehr opportun und kann sanktioniert werden. Das sehen verschiedene Kodizes vor – etwa der aus dem Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) entstandenen Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie FSA. Nun beginnt der FSA mit der Umsetzung des nächsten Kodexes: des Transparenzkodexes, der auf einer Initiative des europäischen Pharmaverbunds (EFPIA) beruht. Durch diese Selbstverpflichtung werden zum ersten Mal in Deutschland geschäftliche Beziehungen der forschenden Pharma-Unternehmen zu Ärzten nachvollziehbar, erklärten vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer und FSA-Geschäftsführer Holger Diener am 9. November in Berlin.

Bis Mitte 2016 haben sich insgesamt 58 Pharmakonzerne in Deutschland verpflichtet, ihre Zahlungen an Angehörige der Fachkreise, medizinische und wissenschaftliche Organisationen, Krankenhäuser und Universitätskliniken und Fachgesellschaften offenzulegen – erstmals für das Jahr 2015. Allerdings gilt auch hier der Datenschutz. Die Ärzte müssen also in die Veröffentlichung einwilligen. Firmen wie GlaxoSmithKline haben bereits vorgesorgt und die Ärzte, die zuletzt noch vom Unternehmen bezahlt wurden, gleich in die Veröffentlichung einwilligen lassen. Allerdings haben die Mediziner auch hier die Möglichkeit, noch einen Rückzieher zu machen. Wenn Ärzte anonym bleiben wollen, werden die Zuwendungen durch die Pharmakonzerne nur als Sammelangaben offengelegt.

Konkret veröffentlicht werden ab nächstem Jahr

  • Spenden und andere „einseitige Zuwendungen“,
  • Zuwendungen in Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen,
  • Dienstleistungs- und Beratungshonorare und
  • Zuwendungen aus dem Bereich Forschung- und Entwicklung (F&E) – darunter fallen auch Anwendungsbeobachtungen.

Zum Start des Transparenz-Kodex wird es allerdings keine gemeinsame Datenbank für Deutschland geben. Die Zahlungen an die Ärzte und Angehörigen der Fachkreise (namentlich) veröffentlicht jedes Unternehmen auf der eigenen Website. |

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