Hintergrund

Ein Fortschritt, keine Hürde

Zum Stellenwert und der Notwendigkeit der Freien Berufe

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Von Jörg Hähnlein | Die Freien Berufe stehen unter Druck. Sowohl von Institutionen wie der Europäischen Union, aus der Verwaltung wie auch von Freiberuflern selbst wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die freiberuflichen Strukturen in Deutschland den modernen Auffassungen über die Erbringung freier Dienstleistungen noch Rechnung tragen. Denn gerade die Freien Berufe sind die am meisten regulierten Dienstleister. Doch bei genauerer Bertachtung erschließen sich die Zusammenhänge und es wird klar, warum „Freie Berufe“ auch heute sinnvoll und notwendig sind.

Bereits im Altertum war es charakteristisch für „freie“ Berufe, dass der jeweilige Dienstleister ein fachliches Spezialwissen hatte. Die Kunden mussten (und müssen bis heute) darauf vertrauen, dass er dieses Spezialwissen richtig einsetzt. Es wurde schnell deutlich, dass die vertrauensvolle und integre Erfüllung solcher Dienstleistungen Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben der Bürger im Verhältnis untereinander und auch im Verhältnis zur Verwaltung und zum Staat war.

Die Geschichte der Freien Berufe hat gezeigt, dass ihre Entwicklung unmittelbar mit der Entwicklung des Gemeinwesens verbunden ist. So können sich weltanschauliche, religiöse und politische Rahmenbedingungen durchaus restriktiv auf den Erkenntnisgewinn und die Qualifizierung von Dienstleistungen auswirken. Die medizinische Forschung beispielsweise konnte immer dann nicht gedeihen, wenn aus religiösen Gründen der Körper als unantastbar galt. Die fachliche, ethische und wirtschaftliche Unabhängigkeit stellen also Grundpfeiler freiberuflicher Tätigkeit dar.

Freie Berufe sind Expertenberufe

Die Besonderheit des Freiberuflers besteht darin, dass er als sogenannter „Expertenberuf“ eine „unüberbrückbare Wissensasymmetrie“ im Verhältnis zu seinem Kunden, Patienten bzw. Klienten hat.

Das bedeutet, dass seine Dienstleistung durch den Empfänger nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität oder ähnliche Kriterien geprüft werden kann. Deshalb muss der Kunde auf die fachkundige und integre Erbringung der Dienstleistung vertrauen können.

Soziologen sprechen deshalb bei dem Expertensystem „Freie Berufe“ vom sogenannten „Vertrauensdreieck“, das sich aus

  • personalem Vertrauen in die Kompetenz des Dienstleisters,
  • Organisationsvertrauen in die fachlich richtige und integre Ausübung der Tätigkeit und
  • Systemvertrauen hinsichtlich der Systemfunktionalität zur Wahrung dieser Grundlagen

ergibt.

Wegen der besonderen Gemeinwohlbedeutung der freiberuflichen Dienstleistungen sind die Dienstleistungserbringer und die Staatsgewalt von jeher in enger Diskussion darüber, wie dieses Vertrauen hergestellt werden kann. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass für eine integre Berufsausübung auch die Unabhängigkeit gegenüber dem Staat unerlässlich ist.

Der Apotheker als Freier Beruf

Die Geschichte des Apothekers als Freier Beruf begann mit der Trennung seiner Profession vom Arztberuf, die der Stauferkaiser Friedrich II. im Jahr 1241 mit dem „Edikt von Salerno“ verfügte. Ärzte durften fortan weder Apotheken besitzen noch an ihnen beteiligt sein. Zur Trennung der Berufe kamen Regulierungen für die Apotheker: Die Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern, und Apotheker mussten einen Eid leisten, ihren Beruf integer auszuüben. Die Notwendigkeit solcher Regelungen verdeutlicht, dass der Expertenberuf Apotheker – wie die anderen Expertenberufe auch – durchaus in der Lage ist, den bereits erwähnten Wissensvorsprung zum Nachteil des Gemeinwohls auszunutzen.

Auch musste Sorge dafür getragen werden, dass nur diejenigen Personen als Apotheker tätig wurden, die auch tatsächlich über das entsprechende Wissen verfügen. Denn aufgrund des komplexen Berufsbilds ist kaum ein Kunde in der Lage, sachkundig zwischen einem Scharlatan und einem Kompetenzträger zu unterscheiden.

Im Laufe der Entwicklung der Pharmazie vom Handwerksberuf zu einer anerkannten Wissenschaft haben die Berufsvereinigungen Überlegungen angestellt, wie eine qualifizierte Ausbildung erfolgen kann und wie eine integre Ausübung des konkreten Berufsbilds auszusehen hat. Auch die erforderlichen Rahmenbedingungen, um diese Vorstellungen gesellschaftlich zu etablieren, wurden in den Blick genommen.

Die Pharmazie gehört zu einer der ältesten Wissenschaften der Menschheit, konnte allerdings erst nach der Aufklärung durch die Gründung pharmazeutischer Lehranstalten die heute bekannte wissenschaftliche Basis hervorbringen. In Deutschland war eine Universitätsausbildung für Apotheker ab dem 19. Jahrhundert verpflichtend. Allerdings wurden erst seit 1898 Frauen zum Pharmaziestudium zugelassen.

Mit der Entstehung der Pharmaindustrie im Zuge der industriellen Revolution wurde es möglich, Arzneimittel synthetisch in solchen Mengen herzustellen, dass sie für viele Bürger erstmals überhaupt bezahlbar wurden. Das bedeutete gleichzeitig eine grundlegende Umstellung in den Apotheken, denn die Herstellung der Arzneimittel trat gegenüber der Verpflichtung und der Fähigkeit des Apothekers zur Prüfung der eingekauften Arzneimittel auf Güte und Brauchbarkeit und der richtigen Abgabe an die Patienten in den Hintergrund. Heute ist der in einer öffentlichen Apotheke tätige Apotheker im Wesentlichen ein Berater des Verbrauchers und hat mit der Arzneimittelherstellung nur noch im Rahmen der Individualrezepturen Kontakt.

Der Freiberufler als Unternehmer

Jeder Freiberufler ist gleichzeitig auch Unternehmer. Rein marktwirtschaftlich betrachtet wäre dem Arzt oder Apotheker möglicherweise daran gelegen, dass der Patient weiterhin krank bleibt und damit Honorare verschafft. Der Patient muss darauf vertrauen, dass der Apotheker gerade nicht so handelt. Die Gesellschaft muss also auf eine ethische Handlungsweise des Apothekers vertrauen können.

Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit, dass Arzneimittel jederzeit und überall verfügbar sind. Das bedeutet, dass auch in ländlichen Gegenden mit geringer wirtschaftlicher Strahlkraft Apotheken vorhanden sein sollen und dass die Dienstleistung rund um die Uhr an sämtlichen Kalender­tagen zur Verfügung steht. Eine dauernde Öffnungszeit oder mindestens Dienstbereitschaft, ohne die Gewissheit, in dieser Zeit tatsächlich Umsätze erwirtschaften zu können, wäre jedoch betriebswirtschaftlich völlig unsinnig und könnte deshalb von einem üblichen Unternehmer nicht erwartet werden. Andererseits zeigt bereits dieses Beispiel für Gemeinwohlpflichten, die der Freie Beruf Apotheker übernimmt, warum es staatlicherseits immer wieder nötig war und ist, sich mit der Preisgestaltung für Gesundheitsdienstleistungen und Arzneimittel zu befassen.

Interessen des Staates

Der Staat unterstützt bis heute die Bemühungen der Apothekerschaft (und der anderen Freien Berufe), den Vertrauenstatbestand zu erfüllen. Denn der hohe zeitliche und wirtschaftliche Aufwand und die Wissensasymmetrie stellen eine unüberwindliche Zumutung für den Verbraucher dar, sollte er zunächst die Kompetenz des von ihm gewählten Dienstleisters prüfen müssen. Der Staat hat also ein Interesse daran, das unerlässliche Vertrauen des Patienten in den Arzt und den Apotheker sicherzustellen.

Gemeinwohlpflichten erfordern Organisationen

Schon aus dem Beispiel der jederzeitigen Dienstbereitschaft wird deutlich, dass es einem einzelnen Freiberufler nicht möglich ist, die Gesamtheit der Anforderungen gegenüber seiner Berufsgruppe zu erfüllen. Kein Apotheker kann alleine die Versorgung mit Arzneimittel überall rund um die Uhr gewährleisten. Es ist ihm als Einzelkämpfer auch nicht möglich, diejenigen Lösungen zu finden, die dazu führen, dass die gemeinwohlorientierten Anforderungen innerhalb der Apothekerschaft erfüllt werden und die einzelnen Apotheker dennoch in wirtschaftlich akzeptabler Art und Weise ihren Beruf ausüben können. Dazu ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit innerhalb der Berufsgruppe – beispielsweise in Vereinigungen, Verbänden oder Kammern – notwendig.

Schon früh haben sich deshalb Apothekervereinigungen gegründet, die die Wandlungsprozesse in der Berufstätigkeit stets begleitet haben. So hat z. B. die im Dezember 1798 gegründete Magdeburger Apothekerkonferenz in § 1 ihrer Satzung „den Schutz und die Förderung der sittlichen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder“ formuliert. Hintergrund war eine „Königliche Verordnung wegen Abschaffung des Gebrauchs, nach welchem die Apotheker den praktizirenden Aerzten sogenannte Weyhnachts-Geschenke machen“. Der Staat hatte also regulierend in die Geschäftsusancen zwischen den Heilberufen eingegriffen, um deren Unabhängigkeit zu sichern.

Doch nicht immer verfolgen staatliche Eingriffe in die Selbst­organisation der Freien Berufe den Zweck des Verbraucherschutzes. So wurde die erwähnte Magdeburger Apothekerkonferenz 1933 gezwungen, eine neue Satzung anzunehmen. Ein deutlicher Beleg dafür, wie wichtig freie Berufsausübung auch im Kontext staatlicher politischer Strukturen ist.

Der Berufsstand der Apotheker gründete 1950 in Deutschland in einem nun demokratischen Kontext die Arbeits­gemeinschaft der Berufsvertretungen deutscher Apotheker (ABDA). Auf Initiative der Verbände wurde 1956 die Bundesapothekerkammer (BAK) gegründet.

Selbstverwaltung benötigt Pflichtmitgliedschaft

Kern der Selbstverwaltung durch die Apothekerkammern ist die Pflichtmitgliedschaft. Denn nur sie ermöglicht es, staatliche Aufgaben auf die Selbstverwaltung des Berufsstandes zu übertragen und gegenüber jedem Berufsangehörigen durchzusetzen.

Es muss stets Aufgabe von Berufsvereinigungen sein, in der jeweiligen regionalen Situation, den nationalen Erkenntnissen und Besonderheiten folgend, sowie auf der Grundlage modernster wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Berufsausübung, vertrauensbildende und Verbraucher-schützende Regeln und Rahmenbedingungen zu finden, zu verabreden und letztlich auch durchzusetzen.

Gerade in Apotheken gibt es eine Fülle von Vorschriften die sicherstellen, wie Arzneimittel gelagert, verarbeitet und dargereicht werden müssen, um eine sichere Anwendung beim Verbraucher zu ermöglichen. Apotheker befleißigen sich gegenwärtig gerade, zur Prävention von Medikamentenunverträglichkeiten zusätzliche Leistungen in Form des Medikationsmanagements bereitzustellen. Die Selbstverwaltung des Berufsstandes ist also wesentlicher Bestandteil, um das System- und Organisationsvertrauen in den Berufsstand herzustellen. Die Möglichkeit einer solchen Selbstverwaltung ist ein Fortschritt und keine Hürde!

Die fachkundige Reaktion auf Verletzungen der Vertrauenstatbestände erfordert seinerseits die gleiche Fachkunde wie die des Apothekers. Damit ist eine staatliche Überwachung bzw. Sanktionierung wenig zielführend, da staatlicherseits diese Fachkunde nicht ohne Weiteres vorhanden ist. Eine Lösung dieses Problems liegt in der Übertragung hoheitlicher Aufgaben vom Staat auf den Berufsstand, sprich auf die Kammern.

Ist die Errichtung einer Selbstverwaltungskörperschaft die Grundlage dafür, staatliche Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können, so ist die dazu erforderliche Pflichtmitgliedschaft die Konsequenz. Ohne Pflichtmitgliedschaft wäre das Funktionieren der Selbstverwaltungskörperschaft nicht gegeben. Denn ohne Pflichtmitgliedschaft könnten sich Berufsangehörige den übertragenen Aufgaben, den Berufsordnungen und auch der Berufsgerichtsbarkeit durch Austritt aus der Organisation, dem Verein oder Verband entziehen. Kein Staat könnte ohne diese Voraussetzungen staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übergeben.

Wichtig ist dabei, dass innerhalb der Verbände und auch der Kammern proaktiv die aktuellen fachlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen beobachtet und analysiert werden. Daraus die richtigen Impulse für die Entwicklung der Ausbildung, der Berufszugangsregeln und der Berufsausübungsregeln einschließlich der Funktionsweise der Selbstverwaltung zu finden, ist eine permanente Aufgabe.

Freiberuflichkeit schließt Fremdkapital aus

Richtigerweise ist durch den Berufsstand bislang verhindert worden, dass Fremdkapitalbeteiligungen an Apotheken ermöglicht wurden. Die bereits im Jahr 1241 gewonnene Erkenntnis, dass die Umsetzung der berufsethischen Beschränkungen der Apotheker nur dann gelingen kann, wenn sie selber Inhaber ihrer Unternehmungen sind, ist hier das wichtigste Argument und bleibt bis heute gültig.

Freiberufliche Dienstleister sind in jüngster Zeit verstärkt in den Fokus berufsfremder Investoren geraten. Denn hier erscheinen – zumindest beim nur flüchtigen Blick auf die Märkte – Erträge möglich, die im Vergleich zum übrigen Kapitalmarkt überdurchschnittlich scheinen.

In den Bereichen, in denen in letzter Zeit ein Einfluss fremden Kapitals auf die freiberufliche Dienstleistung statt­gefunden hat, hat dies bereits verschiedentlich zu Exzessen geführt, insbesondere in Bezug auf erhebliche Abstriche an der Qualität der Dienstleistung zugunsten der Gewinn­maximierung.

Die Verbraucher und auch die künftigen Berufsangehörigen vor einer solchen Tendenz zu bewahren, ist aktuell eine besondere Herausforderung an den Berufsstand, denn europäische Intentionen gehen genau in diese Richtung. Doch die rein ökonomische Betrachtung berücksichtigt keineswegs das Gemeinwohlinteresse zur Qualitätssicherung und integren Dienstleistungserbringung.

Deswegen ist es gerade jetzt wichtig, diejenigen Tatbestände zu erfassen, die das Vertrauen in den Apothekerberuf beschädigen und seine Integrität beeinträchtigen können. Nur so können Rückschritte im Rahmen der teils turbulenten und methodologisch fragwürdigen Diskussion auf europäischer Ebene verhindert und nachhaltiger Fortschritt für die Berufsentwicklung im Interesse der Apotheker und der Verbraucher ermöglicht werden.

Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Freiberuflichkeit. Dafür bedarf es neben der reinen Berufsausübung intensiver berufspolitischer Arbeit und fachlichen Engagements des ganzen Berufsstands. |

Literatur:

Hommerich C. Die Freien Berufe und das Vertrauen in der Gesellschaft. Verband Freier Berufe Nordrhein Westfalen, Nomos 2009

www.aponet.de/die-apotheke/geschichte-apotheke.html

www.aponet.de/aktuelles/aus-gesellschaft-und-politik/20150424-besonders-beratungsbeduerftige-medikamente.html

Albrecht K. Magdeburger Apothekerkonferenz, 200 Jahre lokale Apothekengeschichte mit überregionaler Bedeutung. PZ 1999, Nr. 11


Autor

Rechtsanwalt Jörg Hähnlein ist Vizepräsident des Landesverbandes der Freien Berufe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern

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