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DAZ aktuell
Ärger um ABDA-Vereinsgründung
Mitgliedsorganisationen äußern Bedenken
Anfang November hatte die ABDA überraschend angekündigt, sich in einen eingetragenen Verein umzuwandeln. Nur so kann sie als Eigentümer des neuen Apothekerhauses ins Grundbuch eingetragen werden – und 2,1 Millionen Euro Steuern sparen. Eine steuerliche Prüfung hat ergeben, dass sonst bei einer Treuhandkonstruktion über die VGDA – Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH – die Grunderwerbsteuer dort und bei der ABDA, also doppelt, anfallen würde.
Nach Informationen der DAZ gibt es Bedenken gegen die Vereinsgründung bei der Apothekerkammer und beim Landesapothekerverband Niedersachsen sowie in Brandenburg. Als Reaktion darauf hat die ABDA noch vor der Mitgliederversammlung am 9. Dezember eine Sondersitzung des Gesamtvorstandes angekündigt.
Fragen gibt es auch hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen für die Kammer als Vereinsmitglieder des ABDA e. V. Wegen der wirtschaftlichen Aktivitäten der ABDA könnten dadurch bei den Kammern Steuerrechtstatbestände entstehen, so die Sorge.
Nach einer gemeinsamen Sitzung von Kammer und Verband Niedersachsen haben beide Mitgliedsorganisationen in einem Schreiben an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ihre Bedenken mitgeteilt. „Uns irritiert die nunmehr aufgetretene Problematik und vor allem die Verfahrensweise in der Information der Mitgliedsorganisationen in Kombination mit dem aufgebauten Zeitdruck, eine so grundlegende Frage der Organisationsstruktur der ABDA zu entscheiden“, heißt es dort einleitend. Nicht nachvollziehen können Kammerpräsidentin Magdalene Linz und der Verbandvorsitzende Berend Groeneveld, warum über die Absicht der Vereinsgründung noch auf der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands am 28. Oktober 2015 nicht informiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt müsse es im Haus der ABDA bereits einen Anstoß zu der steuerrechtlichen Prüfung gegeben haben. „Das wäre schon eine Information an die Vorsitzenden der Kammern und Verbände wert gewesen“, geben Linz und Groeneveld ihren Unmut zu Protokoll. Durch das Versäumnis, ein Problembewusstsein zu schaffen, sei bedauerlicherweise „wertvolle Zeit für eine sachorientierte Diskussion von Alternativen verloren gegangen“.
Unzufrieden sind Kammer und Landesverband auch mit dem Inhalt der von der ABDA gelieferten Informationen und wollen weitere Fragen zum Eigentumsverhältnis des Apothekerhauses in der Jägerstraße und zur steuerrechtlichen Problematik beim treuhänderischen Erwerb der Immobilie beantwortet wissen. Nach DAZ-Informationen hält die ADBA das dazu angefertigte Steuergutachten unter Verschluss. „Es wäre hilfreich, den Mitgliedsorganisationen eine Zusammenfassung der eingeholten Gutachten zur Verfügung zu stellen“, fordern Lind und Groeneveld.
Fraglich sei auch, ob die beabsichtigte Umwandlung der ABDA die einzige Alternative sei oder ob die Immobilie unmittelbar durch die VGDA erworben und diese im Grundbuch eingetragen werden sollte. Aus Sicht von Kammer und Verband Niedersachsen müssen diese Fragen zufriedenstellend geklärt werden, „bevor überhaupt in eine Diskussion über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen eingestiegen werden kann“. „Vor diesem Hintergrund haben wir erhebliche Zweifel, die Angelegenheit in der kommenden ABDA-Mitgliederversammlung abschließend klären zu können“, heißt es im Schreiben. Der von der ABDA aufgebaute Zeitdruck belaste eine ausgewogene Meinungsbildung und eigne sich, Vorbehalte bei den Mitgliedsorganisationen zu provozieren. |
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