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- DAZ 50/2015
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Deutsches Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 16. November 2015 (BAnz AT 27.11.2015, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien und eine Reagenzienbeschreibung erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Revidierte Monografien
- Helleborus niger
- Picrasma excelsa, Quassia amara
Neue Reagenzienbeschreibung
- Convallatoxin RH
- Cymarin RH
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 27. Januar 2016 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 26. November 2015 (BAnz AT 26.11.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (AMOTM ENDOSOLTM)“ vom 10. November 2015 abgedruckt.**
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Anlage X
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Dezember 2015 (BAnz AT 02.12.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Anlage X – Aktualisierung von Vergleichsgrößen Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 15. Oktober 2015 abgedruckt.**
Berlin
Apothekerversorgung: Wahlergebnis
Im Amtsblatt Berlin Nr. 47 vom 20. November 2015 wurde folgende Bekanntmachung aus dem Bereich der Apothekerversorgung Berlin abgedruckt:
„Ergebnis der Wahlen für die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses“ vom 2. November 2015.
Hessen
Landesapothekerkammer und Versorgungswerk: Haushaltsplan 2016
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Veröffentlichung bekannt:
Haushaltsplan 2016 der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes
Der von der Delegiertenversammlung beschlossene Haushaltsplan 2016 der Landesapothekerkammer Hessen mit Anlagen liegt für die Kammerangehörigen vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Kammergeschäftsstelle, Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, zur Einsicht aus.
Der von der Delegiertenversammlung beschlossene Haushaltsplan 2016 des Versorgungswerkes der Landesapothekerkammer Hessen mit Anlagen liegt für die Mitglieder des Versorgungswerkes vom 04.01.2016 bis 15.01.2016 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Versorgungswerkes, Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt, zur Einsicht aus.
Sachsen
Bekanntmachungen der Landesapothekerkammer
Die Sächsische Landesapothekerkammer gibt folgende Veröffentlichungen bekannt:
- „Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (BeitrO)“ vom 1. Dezember 2015,
- „Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (EntschO BBiA)“ vom 1. Dezember 2015,
- „Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (GebO)“ vom 1. Dezember 2015.
Sie finden diese Texte im Wortlaut auf der DAZ.online-Seite unter „Apotheke & Politik“ > „Recht und Gesetz“ > „Kammern und Verbände“ zum Herunterladen.
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