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Wohlfühlen im Job
Novelle der Arbeitsstättenverordnung
Bereits im Oktober 2014 beriet das Bundeskabinett erstmals über den Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Novellierung der ArbStättV. Medien schenkten dem Thema nur wenig Beachtung und erkannten den Zündstoff im Reformpaket nicht. Inhaltlich geht es um teils überfällige Änderungen zum Schutz von Angestellten. Jetzt versuchen Arbeitgeber, das Reformpaket in Misskredit zu bringen.
Bessere Arbeitsbedingungen
Einer der Kernpunkte der neuen ArbStättV: Arbeitsräume, aber auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume müssen künftig genügend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Bereits 2004 hatten Experten des Arbeitsstättenrechts diese Maßnahmen gefordert. Dem Entwurf zufolge sollen diese Vorgaben auch für Telemetrie-Arbeitsplätze gelten.
Angestellte sollen künftig an ihrem Arbeitsplatz Anspruch auf einen Kleiderschrank mit abschließbarem Fach haben. Und für seltener genutzte Räume wie Archive oder Lager sieht der Entwurf Mindesttemperaturen von 17 °C vor, wie schon heute bei regulären Arbeitsplätzen.
Der Bundesrat (Vertretung der Bundesländer) billigte den Kabinettsentwurf im Großen und Ganzen. Für Toiletten und Erste-Hilfe-Räume lehnte er verpflichtende „Sichtverbindungen nach außen“ jedoch ab. „Die Umsetzung dieser Forderung würde bauliche Änderungen erfordern, die Kleinst- und mittlere Unternehmen überfordern“, heißt es in einer Stellungnahme. Flächen mit mindestens 2000 m2 sind von der Regelung der Sichtverbindung ausgenommen, falls Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen Tageslicht in den Raum lenken und eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke garantieren.
„Bürokratischer Irrsinn“
Aus Sicht der Wirtschaft ist die neue ArbStättV überzogen und weltfremd. Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) entrüstet sich über den „bürokratischen Irrsinn“ und fühlt sich nach „Absurdistan“ versetzt. Die Politik habe nicht erkannt, „welche Brisanz und welcher bürokratische Aufwand hinter Paragrafen stecken, die harmlos klingende technische Details beschreiben“.
Im Bundesarbeitsministerium wundert man sich über diese Kritik. Einer Sprecherin zufolge sei der BDA an dem Entwurf „mehrfach auf verschiedenen Wegen beteiligt“ gewesen. In welchem Umfang tatsächlich Änderungen erfolgen, ist noch offen, bis das Bundeskabinett den endgültigen Text der Verordnung beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat. |
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