Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Acetylsalicylsäure

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 3. Februar 2015 (BAnz AT 03.02.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Acetylsalicylsäure und Kombinationen von Acetylsalicylsäure mit Antacida bzw. Puffersub­stanzen, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 18. Dezember 2014 abgedruckt.*

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