Wirtschaft

Welche Steuer für die Tüte?

Freiwillige Gebühr zugunsten des Umweltschutzes

hfd | Eigentlich eine gute Idee: eine freiwillige Gebühr auf Plastiktüten zugunsten des Umweltschutzes. Doch wie können die Centbeträge am besten verbucht werden? Der LAV Baden-Württemberg gibt Tipps.

Auch viele Apotheker wollen dazu beitragen, die Zahl der abgegebenen Plastiktüten erheblich zu senken. Der Handelsverband Deutschland hat mit Umweltministerin Barbara Hendricks ein Abkommen geschlossen, dass in zwei Jahren 80% der Tüten kostenpflichtig sein sollen. Apotheker betrifft dieses Abkommen nicht direkt, doch wollen viele freiwillig ihren Beitrag leisten. Aber es tun sich einige praktische Fragen auf: Muss die Umsatzsteuer auf die Minimal­beträge abgeführt werden – und wie lassen sie sich am besten verbuchen?

„Es ist ein ganz normaler, zu versteuernder Artikel, bei dem die Umsatzsteuer anfällt“, sagt Frank Eickmann, Sprecher des LAV. Sein Verband hat unter dem Motto „Wir packen‘s ohne Plastik“ eine Aktion gestartet, die Apothekern Materialien für die Einführung der Tüten-Gebühr an die Hand gibt. Und sogar mit den Abrechnungsfragen hat der Vorstand sich beschäftigt und diskutiert, wie Apotheker den Artikel in ihrem Warenwirtschaftssystem anlegen sollen.

Als Dienstleistung verbuchen

„Nach fünf Minuten haben alle gesagt, es ist besser, die Tüten als Dienstleistung anzulegen“, sagt Eickmann. Die Empfehlung, sie nicht als Ware zu verbuchen, umgeht spätere Probleme: „Sonst verhaut sich der Apotheker seine Jahresstatistik“, so der Sprecher. Denn die vielen Minimalbeträge würden den durchschnittlichen Warenwert stark sinken lassen. Steuerrechtlich hätte dies keine Relevanz, da die Umsatzsteuer in jedem Fall abzuführen ist: „Ein für Plastiktüten erhobenes Entgelt, dessen Höhe selbst durch jede Apotheke festgelegt werden kann, ist wie normaler Handverkaufsumsatz (Regelsteuersatz 19 Prozent) zu versteuern“, so der Verband in einem Hinweis an seine Mitglieder.

Für das EDV-System entspricht ­daher die Tüte einer Blutdruckmessung. Hierdurch verändert sich dann zwar die Dienstleistungsstatistik entsprechend, aber diese dürfte weniger relevant sein als die Warenübersicht. |

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