Gesundheitspolitik

Tabak schockt

BERLIN (az) | Seit dem 20. Mai müssen Hersteller Schockbilder auf Zigarettenpackungen drucken. Diese müssen zusammen mit Warnungen wie „Rauchen ist tödlich“ mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen.

Packungen, die bis Freitag nach alten Regeln produziert wurden, dürfen ein Jahr lang weiter verkauft werden. Zudem sollen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten sein. Mit den schärferen Regeln setzt Deutschland die EU-Tabakrichtlinie um, die bereits im Mai 2014 in Kraft trat.

Ein Tabakwaren-Hersteller, der mit einem Eilantrag gegen die neuen Regeln vorgehen wollte, ist damit vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Dieses lehnte es ab, den Vollzug außer Kraft zu setzen (Az. 1 BvR 95/16). Das klagende Unternehmen sieht sich von den neuen Vorgaben besonders hart getroffen, weil es auf die Produktion von aromatisiertem Pfeifentabak und mit Menthol versetztem Tabak zum Selbstdrehen spezialisiert ist. Die Verfassungsrichter betonen aber, das Gesetz wäre nur dann sofort zu stoppen, wenn den Betroffenen „ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden“ drohe. Dem Hersteller gelinge nicht, das für sich selbst oder die ganze Branche ausreichend darzulegen. Zudem habe der Europäische Gerichtshof die EU-weiten Vorgaben Anfang Mai bereits bestätigt. |

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