Gesundheitspolitik

Montgomery kämpft gegen korrupte Ärzte

STUTTGART (hfd) | Zukünftig sollen alle Ärzte, die Zuwendungen von der Pharmaindustrie bekommen, namentlich genannt werden – das wünscht sich BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.

Der Transparenz-Kodex der Pharmaindustrie ist für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ein „Schritt in die richtige Richtung“ – doch geht er nicht weit genug, wie er auf Nachfrage gegenüber DAZ.online erklärt: „Die übergroße Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte lässt sich nichts zu Schulden kommen und muss deshalb Transparenz nicht fürchten.“ 54 Pharmaunternehmen haben sich im Rahmen der „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) zusammengeschlossen und wollen bis Ende Juni Listen von Honorarzahlungen an einzelne Ärzte, Apotheker oder andere „Fachkreisangehörige“ veröffentlichen.

Bislang ist die Veröffentlichung für die Empfänger freiwillig – sie erfolgt nur nach Einwilligung. Ärzte möchten jedoch nicht „von den wenigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden“, erklärt Montgomery. „Deshalb wünschen wir uns prospektiv, dass die Veröffentlichung der Zuwendungen unabhängig von der Zustimmung des Empfängers erfolgen kann.“ Alternativ sollten Pharmaunternehmen auf die Zusammenarbeit mit Ärzten verzichten, die nicht genannt werden wollen.

Honorar nur bei Namensnennung ist für FSA keine Option

Für eine Veröffentlichung der Honorarzahlungen ohne Zustimmung der Empfänger wäre eine gesetz­liche Grundlage nötig. Einfacher sähe es aus, wenn die Pharmafirmen die Einwilligung zur Veröffent­lichung zukünftig als Bedingung für Zahlungen verlangen. Doch sei auch dies rechtlich nicht ganz unumstritten, gibt FSA-Geschäftsführer Holger Diener auf Nachfrage zu bedenken – denn damit die Zustimmung datenschutzrechtlich unbedenklich ist, müsse sie freiwillig und nicht „mit Zwang“ erfolgen. Diese Option habe für die FSA aber bisher ohnehin nicht zur Diskussion gestanden.

Montgomery und die Bundesärztekammer fordern ähnlich strenge Gesetze wie in den USA. Die Ärzteschaft befürworte „seit Langem“ eine gesetzliche Regelung nach dem Vorbild des US-amerikanischen „Physicians Payment Sunshine Act“, erklärt er. „Danach müssen alle finanziellen Leistungen und Sachleistungen sowie Name, Adresse, Anbieter, Wert, Datum und Art der Zuwendung offengelegt werden.“ In den USA werden alle Zahlungen an Ärzte in der Datenbank „Dollar for Docs“ aufgeführt.

In Deutschland wird derzeit nur ein kleiner Teil der Zuwendungen an Einzelpersonen offengelegt. Rund zwei Drittel der Zahlungen von insgesamt rund 575 Millionen Euro wollen Unternehmen nicht aufschlüsseln – darunter z. B. Honorare für die Durchführung von klinischen Studien oder Anwendungsbeobachtungen. Und bei den 119 Millionen Euro, die an Ärzte oder Apotheker für Vortragshonorare oder Fortbildungen gezahlt wurden, hat nur ungefähr jeder dritte Zahlungsempfänger der Veröffentlichung zugestimmt. Die FSA will sich dafür einsetzen, dass die Zustimmungsquote zukünftig steigt.

Studie zeigt Einfluss der Bewirtung auf die Verordnung

Wie schnell Ärzte sich in ihrem Verordnungsverhalten beeinflussen lassen, zeigt eine aktuelle Studie im Fachmagazin „JAMA Internal Medicine“: Mediziner verschreiben öfter die Präparate von Herstellern, von denen sie sich bewirten lassen, als andere zur Verfügung stehende Arzneimittel. Eine Analyse der mehr als 63.500 Zahlungen an knapp 280.000 Ärzte in den USA ergab auch einen Zusammenhang zwischen den Kosten der Mahlzeit und der Häufigkeit der Verschreibung. |

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